Führung durch Zielvereinbarung
Am 24. März gab die Abgeordnetenkammer grünes Licht nicht nur für die Umsetzung des Gehälterabkommens, sondern auch für die Reform im öffentlichen Dienst. Die geplanten Neuregelungen traten bekanntlich am 1. Oktober 2015 in Kraft. Diese teilweise tiefgreifenden Änderungen betreffen alle Bereiche des öffentlichen Dienstes und rufen angesichts ihrer Tragweite bei so manchem wohl ein Gefühl der Verunsicherung hervor. „fonction publique“ widmet sich in einer Artikelreihe, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben, der Reform im öffentlichen Dienst und beleuchtet ausführlich die großen Veränderungen in den Bereichen: Gehälter und Karriere, Rekrutierung, Führung durch Zielvereinbarung, der individuelle Arbeitsplan sowie das dazugehörige Bewertungssystem. Im dritten Beitrag innerhalb dieser Serie lesen Sie nun, wie die sogenannte „gestion par objectifs“, die Führung durch Zielvereinbarung, funktionieren soll.
Die Leistungsfähigkeit der verschiedenen Verwaltungen und der einzelnen Staatsbediensteten soll von nun an durch das Setzen von Zielvorgaben geführt und gemessen werden. Dieses zielgerichtete „Management“ läuft in der Regel jeweils über eine Zeitspanne von drei Jahren, der sogenannten „période de référence“. Für Praktikanten beträgt dieser Bezugszeitraum nur ein Jahr. Die Objektive, die nach diesen drei Jahren zu erreichen sind, werden nach folgenden Kriterien festgelegt:
- Das Arbeitsprogramm der Verwaltung („programme de travail“);
- Ein detaillierter Organisationsplan der Verwaltung („organigramme“);
- Eine genaue Stellenbeschreibung;
- Das individuelle Mitarbeitergespräch zwischen dem Staatsbediensteten und seinem Vorgesetzten;
- Der individuelle Arbeitsplan des Bediensteten („plan de travail individuel“).
Die erste Referenzperiode nahm ihren Anfang am 1. Oktober 2015 und wird am 31. Dezember 2018 enden, sie dauert also ausnahmsweise einige Monate länger als geplant, bedingt durch die kürzliche Umsetzung der Reform im öffentlichen Dienst. Danach beträgt die Zeitspanne der „période de référence“ dann jeweils exakt drei Jahre (01.01.2019 – 31.12.2021; 01.01.2022 – 31.12.2024 usw.).
Das sogenannte „Organigramm“ wird von der Direktion einer Verwaltung erstellt und definiert ihre Zusammensetzung. Dieser Organisationsplan beinhaltet demnach die Struktur der Verwaltung, die verschiedenen Abteilungen und Dienstleistungen, die hierarchischen und organisatorischen Beziehungen, die führenden Positionen („postes à responsabilité particulière“) und definiert eine Personalvertretung sowie die Aufgabenbereiche der Staatsbediensteten.
Um einen Posten im Organigramm zu positionieren, ist diesbezüglich eine genaue Stellenbeschreibung vonnöten. Diese ist nicht an die Referenzperiode gebunden und beschreibt die Hauptbeschäftigung eines Postens sowie die erforderlichen Voraussetzungen zur Besetzung desselbigen. Dazu zählen die theoretischen und praktischen Sachkenntnisse, die der Staatsbedienstete braucht, um den Anforderungen der Arbeitsstelle gerecht zu werden, jedoch auch die sozialen Kenntnisse, um einen professionellen Umgang am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Die Verwaltung muss sich zudem einen eigenen Arbeitsplan geben, in dem festgehalten ist, welche Strategie und welche Ziele sie während der Referenzperiode zu verfolgen beabsichtigt. Potentielle Risiken und Hindernisse und ihre Lösungen sowie die möglichen Auswirkungen auf Qualität und Rentabilität der verschiedenen Dienstleistungen müssen definiert werden. Darüber hinaus sollen die geplanten erforderlichen finanziellen, technologischen und personellen Ressourcen aufgelistet werden. Während dieses dreijährigen Zeitraums sollen die Fortschritte bei der Umsetzung der Zielsetzungen gemessen und, wenn nötig, Verbesserungen erwogen werden. So soll die Direktion einen detaillierten Gesamtblick über das Geschehen in ihrer Verwaltung erhalten und in der Lage sein, die Aktivitäten nach Dringlichkeit und verfügbaren Ressourcen zu ordnen.
Dieser Arbeitsplan der Verwaltung dient als Basis für den individuellen „plan de travail“, der in Mitarbeitergesprächen zwischen dem Staatsbediensteten und seinem Vorgesetzten ausgearbeitet wird. Der individuelle Arbeitsplan überträgt die Aufgaben und Zielsetzungen der Verwaltung auf den Einzelnen – eine Praxis, der die CGFP noch immer mehr als skeptisch gegenübersteht.
Während der ersten Referenzperiode, die wie gesagt am 1. Oktober begann, erfolgte ausnahmsweise auch ein Mitarbeitergespräch zu Anfang dieses Zeitraums, um die Zielsetzungen für die nächsten drei Jahre zu definieren. Von nun an werden diese Gespräche allerdings nur noch während des letzten Jahres des Bezugszeitraumes stattfinden. Für Staatsbeamte und -angestellte, die soeben erst ihren Dienst angetreten haben, ist ein Mitarbeitergespräch allerdings schon während der ersten drei Monate nach ihrer Nominierung Pflicht und für Praktikanten sogar im ersten Monat nach Anfang ihrer „Stage“-Zeit. Letztere müssen bis zum Ende ihrer Ausbildung jährlich an einem solchen Gespräch teilnehmen. Dabei ist es dem Arbeitnehmer freigestellt, ob er einen Kollegen aus seiner Verwaltung hinzuziehen will, ebenso kann der Verwaltungschef entscheiden, an dieser Besprechung teilzunehmen.
Hier soll der Staatsbedienstete seine Meinung zu den Entwicklungen in seiner Verwaltung mitteilen können und mit seinem Vorgesetzten erkunden, inwiefern er den Zielsetzungen in seinem individuellen Arbeitsplan nachkommen konnte. Dadurch soll sich herauskristallisieren, von welchen Weiterbildungen der Bedienstete in Zukunft profitieren könnte, wie er sich während der vorausgegangenen drei Jahre in seinem Berufsumfeld entwickelt hat (durch einen Wechsel zu anderen Aufgabenbereichen oder in eine andere Karriere) sowie sein Wohlergehen und seine Zufriedenheit am Arbeitsplatz.
Anhand der Ergebnisse dieser drei, den Staatsbediensteten betreffenden, Punkte, also die genaue Stellenbeschreibung, das individuelle Mitarbeitergespräch zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Vorgesetzten und der individuelle Arbeitsplan, wird der Staatsbeamte oder -angestellte schließlich bewertet.
Wie dieses Bewertungssystem funktionieren soll, lesen Sie in der nächsten Ausgabe von „fonction publique“.
Catégorie Die Reform im öffentlichen Dienst (2015) Date de Publication / Modification samedi 01 août 2015