Skip to main content
   

DOSSIERS

9. Abgesicherte Verschuldung und Sicherheit für das Eigenheim

9. Abgesicherte Verschuldung und Sicherheit für das Eigenheim

Das Wohnen ist mit Risiken verbunden, und wer Risiko sagt, der sollte sogleich Versicherung denken. Nicht nur, dass die eigene Wohnung mit ihrem Inhalt ein hohes Gut ist, das geschützt werden will, etwa für den Fall einer Feuersbrunst oder eines Einbruchs, nein, man kann als Besitzer oder Mieter durchaus auch haftbar gemacht werden für eventuell sehr hohe Schäden, die für Passanten oder in Nachbarwohnungen entstehen, etwa bei schweren Gewittern oder Großbränden.

In einem solchen Falle wird der Schaden anderer Besitzer und Bewohner, die in Mitleidenschaft gezogenen wurden, zwar in der Regel von deren eigenen Versicherungspolicen abgedeckt, doch die hier haftenden Gesellschaften werden sich stets nach dem Verursacherprinzip an denjenigen wenden, der ursprünglich für den Schadensfall verantwortlich und haftbar gemacht werden kann.

Und als Besitzer haften Sie zivilrechtlich prinzipiell für alle Schäden, die ihre Immobilie verursacht. Dies reicht vom Dachziegel Ihres Hauses, welcher einen Passanten verletzt, bis zum Unfall auf dem Bürgersteig, den Sie nicht vom Schnee befreit haben. Was allgemein lediglich als „eng Feier-Versécherung" bezeichnet wird, deckt somit in der Regel ein viel weiteres Risiko-Feld ab.

Erwähnen wir hier, dass bei Appartementwohnungen in der Regel das ganze Wohngebäude in seiner Substanz und mit seinen „parties communes" über einen einzigen Kontrakt der Besitzer-Gemeinschaft („copropriété") abgedeckt ist, dessen Kosten alle Appartementbesitzer sich teilen. Diese Versicherung deckt auch die zivilrechtliche Haftpflicht aller Besitzer ab, sie versichert aber vor allem nicht den Inhalt der Einzelwohnungen sowie eventuelle bauliche Umänderungen an diesem Wohnraum.

Hier ist somit eine eigene Versicherung erforderlich, welche allerdings weit weniger kostet als eine Hausversicherung für ein eigenes Gebäude. Vermieten Sie eine Wohnung, die Ihnen gehört, so sollten Sie darauf bestehen, dass Ihr Mieter seinerseits eine Versicherung abschließt für seinen „risque locatif".

Übrigens ist hierzulande, im Gegensatz zur Auto-Haftpflichtversicherung, eine Feuerversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben. In der Regel ist sie dennoch meistens zwingend, nicht zuletzt, weil die Finanzinstitute für Wohnungskredite das Bestehen einer Wohnungsversicherung vorschreiben.

Wenn Sie eine Wohnung errichten oder errichten lassen, sollten sie bereits bei Baubeginn Ihre Versicherung abschließen, zumal diese während der Bauphase prinzipiell gratis ist. Spätestens bei Ihren Bemühungen, sich eine Finanzierung für den Erwerb des Eigenheims zu sichern, wird die Frage nach der Wohnungs-Versicherung vom zukünftigen Kreditgeber angesprochen.

Zu diesem Zeitpunkt kommt auch eine zweite Versicherung zur Sprache, die wir am Ende dieses Kapitels im Einzelnen vorstellen, die sogenannte „Restschuld-Versicherung" zur Absicherung des Bau- oder Anschaffungsdarlehens, eine Sterbeversicherung, die beim eventuellen Ableben eines Darlehensnehmers dessen Restschuld auf seinem Darlehen an den Kreditgeber zurückerstattet.

Verständlicherweise wollen die Finanzinstitute sicherstellen, dass keine Wohnung, deren Erwerb per Darlehen ermöglicht und auf der in der Regel eine Hypothek gehalten wird, sich später in Asche auflöst, ohne dass dann eine Feuerversicherung einspringt. Weniger selbstverständlich ist aber, dass etliche Banken versuchen, ihren künftigen Kreditkunden Kontrakte einer präzisen Versicherungsgesellschaft aufzudrängen, mit der sie in Verbindung stehen.

Weil hier auf Bankseite oft Vermittlungsgebühren eingestrichen werden, ist die vorgeschlagene Lösung oft nicht die günstigste für den Kunden. Bei einem angestrebten Bankkredit hat der Kunde stets das Recht, für die Restschuld-Versicherung wie auch für die künftige Wohnungsversicherung Gegenangebote einzuholen.

Wir raten Ihnen hier dringend an, bei der Agentur CGFP Assurances ein Angebot  anzufordern, welches aller Wahrscheinlichkeit nach deutlich günstiger ausfallen wird. Die hochmotivierten Experten unserer Agentur, welche mit den Ansprüchen der Angehörigen des öffentlichen Dienstes vertraut sind, werden Interessenten eingehend über den präzisen und erwünschten Schutz gegen Feuer, Einbruch, Wasserschaden, Gewitterschaden, Überschwemmung, auch mit Haftpflicht und Rechtsschutz beraten.

Erwähnen wir hier nur, dass die Versicherungsformel „Home" der CGFP-Partnergruppe „Bâloise" im Laufe der Zeit eine Verbilligung der Prämie vorsieht, wenn kein Schadensfall eingetreten ist. Es ist zudem möglich, die Hausversicherung mit einer Familienhaftpflicht zu kombinieren sowie mit anderen Risiken, etwa für elektronische Geräte und dergleichen.

Schließlich noch ein Wort zur bereits erwähnten Restschuld-Versicherung („assurance solde restant dû") bei der Finanzierung des Eigenheimes. Hier handelt es sich um eine sogenannte Sterbensversicherung, welche dazu dient, im Fall, wo der Darlehens-Nehmer verstirbt (oder permanent invalide und arbeitsunfähig wird, wenn der Vertrag es so vorsieht), die zu diesem Zeitpunkt noch ausstehende Restschuld begleicht. So kann der Schicksalsschlag der Familie zumindest finanziell deutlich abgefedert werden.

Dabei ist übrigens das kreditgewährende Finanzinstitut prinzipiell der Empfänger der Zahlung durch den Versicherer. Eine kleine Präzision dazu: Weil sich der ausstehende Schuldenbetrag eines gewährten Darlehens durch die regelmäßigen Ratenzahlungen ständig vermindert, ist auch der versicherte Betrag ständig rückläufig. Die Entwicklung der künftigen Restschuld wird beim Darlehensabschluss gemäß den dabei vereinbarten Zins- und Rückzahlungs-Modalitäten festgelegt. Kommt es dann später bezüglich des Kredites zu Veränderungen (frühzeitige Rückzahlung, beschleunigte oder verzögerte Tilgung, Veränderung des Zinssatzes, etc.) so haben diese keinen Einfluss auf den versicherten Betrag der Restschuld-Versicherung.

Kommt also bei einem Sterbensfall die Versicherung zur Anwendung, so liegt oft, wegen einer schnelleren oder langsameren Rückzahlung, die tatsächlich verbliebene Restschuld niedriger oder höher als ursprünglich in der theoretischen Amortisierungstabelle vorgesehen. In diesem Falle erhalten die Erben dann, über die Liquidierung der Restschuld hinaus, noch einen entsprechenden Unterschiedsbetrag ausgezahlt, beziehungsweise die Restschuld wird nicht ganz zu 100% durch den Versicherer abgegolten.

Wegen der Höhe des jeweils versicherten Geldbetrages stellt diese Art von Versicherung stets einen substanziellen Kostenpunkt dar, der sich berechnet unter Beachtung des Alters der versicherten Person(en), wobei deren Lebenserwartung aus sogenannten Sterbetabellen abgeleitet wird. Somit ist die Prämie für junge Menschen deutlich niedriger als für ältere.

Wie schon erwähnt, ist es prinzipiell möglich, nur den Sterbensfall zu versichern oder zusätzlich auch den Fall einer dauernden Erwerbsunfähigkeit. Nimmt ein Paar einen Kredit auf, kann die Restschuldversicherung auch auf zwei Personen aufgeteilt werden.

Die anfallenden Kosten kann man entweder durch periodische Prämienzahlungen begleichen oder aber mittels einer sogenannten „Einmal-Prämie" oder „prime unique". Letztere kann zudem als ein Kosten-Bestandteil des ganzen Wohnungsprojektes in den Kreditantrag einbezogen und so über die gesamte Kreditdauer abgegolten werden.

Die Restschuldversicherung gehört übrigens zu den Versicherungspolicen, wie, unter bestimmten Voraussetzungen, auch andere Sterbens- und Unfall-Versicherungen sowie Lebens-, Kranken- und Haftpflichtversicherungen, (nicht aber Feuer-, Haftpflicht- und sogenannte Casco-Versicherungen), die steuerlich als Sonderausgaben nach Artikel 111 des Einkommen-Steuergesetzes absetzbar sind. Dies gilt für alle soeben erwähnten Versicherungen zusammen, bei einem jährlichen Plafond von 672 Euro pro Familienmitglied.

Diese Obergrenze gilt aber nicht für die „Einmal-Prämie" einer Restschuld-Versicherung, denn diese kann zusätzlich geltend gemacht werden mit einem höheren Limit, das nach dem Alter der versicherten Person und nach der Zusammensetzung der Familie gestaffelt ist, von 6.000 Euro bis über 25.000 Euro im Jahr. Genaueres können Ihnen, wie bereits betont, die Mitarbeiter von CGFP Assurances vermitteln.

16, rue Erasme
L-1468 Luxembourg
Tél.: 27 04 28 01

 

info@cgfp-assurances.lu
www.cgfp-assurances.lu


Catégorie Ein Wegweiser zur eigenen Wohnung (2019) Date de Publication / Modification jeudi 28 novembre 2019 | Auteur: Paul ZIMMER, CGFP-Services