Wohnen wird nochmals teurer (2023)
Wohnen wird nochmals teurer
Steuerlicher Schuldzinsenabzug beim Eigenheim wird eingeschränkt
Infolge einer Änderung von Artikel 98, Absatz 1, Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes (L.I.R.) bezüglich des Nutzungswerts der durch den Eigentümer benutzten Wohnung (valeur locative), in der Folge „Nutzungswert“, durch das Budgetgesetz vom 23. Dezember 2022, wurde das Festsetzen eines Nutzungswerts auf Immobilien ausgedehnt, welche dazu bestimmt sind, vom Eigentümer bewohnt zu werden, aber augenblicklich eben noch nicht von ihm bewohnt werden...