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CGFP: Durchbruch bei der Armee

12.07.2019

CGFP: Durchbruch bei der Armee

Die CGFP und ihre betroffenen Fachverbände haben an diesem Freitag ein Abkommen zur Regelung der Arbeits- und Ruhezeit bei der Armee unterzeichnet.

Bei der Luxemburger Armee haben sich die Misstöne über die Jahre gehäuft. Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Streitkräfte längst nicht mehr über das gesetzlich vorgeschriebene Minimum an Soldaten verfügen. Die teilweise Umsetzung der neuen Arbeitszeitbestimmungen, die im Oktober vergangenen Jahres vollzogen wurde, wirkte sich in einer großen Mehrzahl der staatlichen Verwaltungen äußerst positiv aus. In einigen wenigen Bereichen des öffentlichen Dienstes tauchten jedoch punktuelle Schwierigkeiten auf.

Die zunehmende Arbeitsbelastung und die zahlreichen Überstunden haben innerhalb der Armee für immer größeren Unmut gesorgt. Ähnlich wie bereits zuvor bei der Polizei nahm die CGFP im vergangenen Mai das Heft in die Hand. Auf ihr Betreiben hin lenkte Verteidigungsminister François Bausch ein und setzte sich mit allen betroffenen Akteuren an den Verhandlungstisch.

Gleich zum Auftakt der Gespräche hatte die CGFP, im engen Schulterschluss mit dem „Syndicat Professionnel de l'Armée Luxembourgeoise (SPAL) und der „Association Professionnelle des Officiers Luxembourgeois" (APOL), unmissverständlich klargestellt, dass sie keine Flicklösungen akzeptieren werde. Sie trat für eine Gesamtlösung ein, die es der Armee ermögliche, ihre Aufgaben an 7 Tagen in der Woche, 24 Stunden am Tag und ohne Einschränkungen wahrzunehmen.

Das Durchhaltevermögen der CGFP und ihrer betroffenen Fachverbände zahlte sich aus. Das nun mit der Regierung unterzeichnete Abkommen zielt darauf, das eigentliche Problem bei der Armee zu lösen: Vereinbart wurde ein mehrjähriger Einstellungsplan. Bis 2023 werden netto 180 zusätzliche militärische und zivile Posten geschaffen.

Auch beim Streit um die Arbeits- und Ruhezeit konnte ein Durchbruch erzielt werden. Die neuen Bestimmungen gelten u.a. für die Berufssoldaten und für die Angehörigen der Militärmusik. Anders als bislang werden auf Drängen der Gewerkschaften künftig auch die freiwilligen Soldaten mit einbezogen.

Eingeführt wird eine Referenzperiode von im Prinzip 4 Monaten. Diese dient dazu, die maximale Wochenarbeitszeit zu berechnen. In diesem Zeitraum darf die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 48 Stunden betragen - einschließlich Überstunden. Die tägliche Arbeitszeit darf inklusive Überstunden höchstens zehn Stunden ausmachen.

Nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen kann die Arbeitszeit pro Tag auf 12 Stunden angehoben werden, z.B. zur Durchführung von spezifischen Missionen oder Treffen im Ausland. Derartige Überschreitungen dürfen jedoch während der festgelegten Referenzperiode höchstens vier Mal vollzogen werden.

In äußerst seltenen Fällen darf sogar mehr als 12 Stunden täglich gearbeitet werden. Derartige Praktiken dürfen jedoch keineswegs zur Regel werden, um somit den Personalmangel zu kompensieren. Der Mehraufwand wird zudem gebührend kompensiert: Jede Stunde, die über die tägliche zwölfstündige Obergrenze hinausgeht, wird doppelt verrechnet.

Die wöchentliche Ruhezeit von 35 Stunden wird auf der Grundlage eines Bezugszeitraums von 14 Tagen berechnet. Armeeangehörige, die zu Hause im Bereitschaftsdienst sind, können zwischen einer finanziellen Entschädigung und einem Kompensationsurlaub wählen, mit dem das Zeitsparkonto gespeist wird.  Den freiwilligen Soldaten steht in dem besagten Fall ein Ausgleichsurlaub zu.

Mit dem Abkommen wird außerdem die Nachtarbeit (22:00-06:00 Uhr) besser geregelt. Im Durchschnitt darf innerhalb von 7 Tagen nicht mehr als 8 Stunden pro Dienstschicht gearbeitet werden.

Die Umsetzung der getroffenen Vereinbarungen wird künftig von einem Kontrollausschuss überprüft. Dieses Gremium setzt sich u.a. aus Vertretern des Ministeriums, der Gewerkschaften und des Militärstabs zusammen. Nach der Unterzeichnung des Abkommens zeigte sich CGFP-Nationalpräsident Romain Wolff darüber erfreut, dass den Beschwerden der Gewerkschaftsvertreter nun endlich Rechnung getragen werde.

Zugleich betonte er mit Nachdruck, dass es höchste Zeit sei, die Probleme, die es bezüglich der Arbeitszeitregelung noch in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes gibt, anzugehen. Die erforderlichen punktuellen Anpassungen müssten zügig vorgenommen werden, forderte Wolff. Sollte es sich als notwendig erweisen, würde die CGFP nicht zögern, den betroffenen CGFP-Fachverbänden bei den anstehenden Verhandlungen die nötige Rückendeckung zu geben.