„Comité de suivi tripartite“: Energiebeihilfen verlängert – CGFP setzt Überprüfungsklausel durch
29.10.2026

Die CGFP begrüßt, dass sich die Regierung und die Sozialpartner im Rahmen konstruktiver Verhandlungen in der heutigen Sitzung des „Comité de suivi tripartite“ darauf verständigen konnten, die staatlichen Energiebeihilfen fortzusetzen. Die zum Jahresende auslaufenden Maßnahmen werden für weitere zwölf Monate beibehalten. Eine Ausnahme bildet jedoch der Tankrabatt (Benzin und Diesel): Dieser wird im Januar und Februar um jeweils fünf Cent pro Liter verlängert und entfällt anschließend vollständig. In Anbetracht dieser Einigung hat die CGFP aber eine Überprüfungsklausel („clause de rendez-vous) durchgesetzt.
Die erzielte Vereinbarung verfolgt eine doppelte Zielsetzung. Zum einen sollen die bestehenden Entlastungsmaßnahmen die Kaufkraft der Haushalte schützen, Unternehmen weiterhin unterstützen sowie beiden Planungssicherheit bieten. Zum anderen soll durch die Fortführung der Hilfen dem Inflationsdruck entgegengewirkt werden.
Frühzeitige Einigung schafft Planungssicherheit
Im Vorfeld der Dreiergespräche hatte sich die CGFP für eine unveränderte Fortführung der bestehenden Maßnahmen ausgesprochen. Zugleich warnte sie ausdrücklich davor, das gesamte Maßnahmenpaket erneut aufzubrechen und einzelne Bestimmungen Gegenstand langwieriger Neuverhandlungen werden zu lassen. Angesichts der anhaltenden finanziellen Belastungen für die Haushalte ist es aus Sicht der CGFP entscheidend, dass die staatlichen Beihilfen ohne Unterbrechung weiterlaufen und die Entscheidung nicht erst kurz vor dem Auslaufen der Maßnahmen getroffen wurde.
Kompromiss mit klaren Bedingungen
Die nun vereinbarte zwölfmonatige Laufzeit sowie die Sonderregelung beim Tankrabatt stellen eine Abweichung von der ursprünglichen Position der CGFP dar, die sich für eine unveränderte Fortführung der bestehenden Maßnahmen für maximal drei Monate ausgesprochen hatte.
Die CGFP hat sich dennoch bereit erklärt, den ausgehandelten Kompromiss mitzutragen. Ausschlaggebend hierfür war, wie bereits erwähnt, die Aufnahme einer Überprüfungsklausel in das Abkommen, auf die die CGFP bestanden hatte. Diese sieht vor, dass die Regierung und die Sozialpartner spätestens im Februar zu einer erneuten Bestandsaufnahme zusammenkommen und sich anschließend jedes Quartal treffen, um die wirtschaftliche Entwicklung sowie die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen. Damit wird dem Anliegen der CGFP Rechnung getragen, die Lage in regelmäßigen Abständen neu zu bewerten und bei Bedarf zeitnah reagieren zu können.
Trotz der unterschiedlichen Ausgangspositionen zeigt die heutige Einigung nach Auffassung der CGFP, dass der Sozialdialog in Luxemburg auch unter schwierigen Voraussetzungen zu tragfähigen Ergebnissen führen kann. Die CGFP wird die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen. Der Schutz der Kaufkraft und die Interessen der Beschäftigten bleiben dabei ihre oberste Priorität. Mit Genugtuung nimmt die CGFP zur Kenntnis, dass der bewährte Indexmechanismus im Rahmen der Dreiergespräche nicht infrage gestellt wurde.