Tripartite-Abkommen unterzeichnet
08.06.2026

An diesem Montag wurde das Tripartite-Abkommen im Staatsministerium in Anwesenheit des CGFP-Präsidenten, Romain Wolff, und des Generalsekretärs Steve Heiliger unterzeichnet. Bereits zuvor war die Vorständekonferenz der CGFP zusammengetreten, um das im Rahmen der Tripartite zwischen Regierung und Sozialpartnern ausgehandelte Abkommen einer ausführlichen Analyse zu unterziehen. Der Kompromiss fand bei den Delegierten volle Unterstützung und wurde einstimmig angenommen.
Nach Auffassung der CGFP handelt es sich um ein ausgewogenes und verantwortungsbewusstes Abkommen, das den aktuellen nationalen sowie internationalen Herausforderungen gerecht wird und angemessene Antworten auf die Krise bietet: Es zielt darauf ab, die Energiepreise zu kontrollieren, die Inflation einzudämmen und die Kaufkraft der Bevölkerung zu stärken. Genau aus diesem Grund hatte die CGFP die Einberufung einer Tripartite gefordert – mit dem klaren Ziel, zu einem tragfähigen Ergebnis zu gelangen, ohne jedoch ein Abkommen um jeden Preis anzustreben.
Besonderen Wert legte die CGFP darauf, die Belastungen der Energiekrise für die Haushalte abzumildern. Dies wird nun durch zentrale Maßnahmen gewährleistet, die wesentliche Forderungen der CGFP berücksichtigen. Der Staat wird für einen begrenzten Zeitraum einen Teil der durch die gestiegenen Energiepreise verursachten Mehrkosten übernehmen.
Spürbare Entlastung für Haushalte
Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2026 übernimmt der Staat 5 Cent pro Liter Diesel und Benzin durch eine Senkung der Akzisen, sofern die Preise über dem Niveau vom 1. Februar dieses Jahres liegen. Für Haushalte mit einem Jahresverbrauch von weniger als 25.000 kWh wird der Strompreis ab dem 1. August bis zum Jahresende zusätzlich zu den bestehenden Maßnahmen um 4 Cent pro kWh gesenkt. Beim Gas wird im selben Zeitraum eine Unterstützung von 15 Cent pro m3 für Kunden mit einem standardisierten Haushaltszähler gewährt. Ferner wird ein finanzieller Ausgleich von 15 Cent pro Liter Heizöl eingeführt.
Auch der CGFP-Kernforderung nach einer Anpassung der Steuertabelle an die Inflation wurde Rechnung getragen. Zum 1. Juni wird eine konjunkturbezogene Steuergutschrift („crédit d’impôt conjoncture“) eingeführt, deren Höhe der Anpassung der Steuertabelle um eine Indextranche gleichkommt. Diese Steuergutschrift wird zum 1. Januar 2027 dauerhaft in die Steuertabelle integriert.
CGFP erzielt Verbesserungen im Wohnungsbau
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft den Wohnungsmarkt, der sich aufgrund geopolitischer Entwicklungen im Mittleren und Nahen Osten zunehmend zuspitzt. Das beschlossene Gesamtpaket enthält unter anderem zwei wesentliche Verbesserungen, die unmittelbar auf Forderungen der CGFP zurückgehen.
Zum einen wird der maximale Erstattungsbetrag im Rahmen des superreduzierten Mehrwertsteuersatzes von 3 % beim Bau oder der Renovierung des Hauptwohnsitzes von 50.000 auf 100.000 Euro verdoppelt, vorausgesetzt, die EU-Kommission stimmt dieser inflationsbedingten Anpassung zu.
Zum anderen wird die bisherige Altersgrenze von 40 Jahren für die Verdopplung der abzugsfähigen Beiträge im Rahmen von Bausparverträgen aufgehoben – dies stellt ein zentrales Anliegen der CGFP dar. Die Sozialpartner und zuständigen Akteure werden zudem regelmäßig gemeinsam mit der Regierung den Wohnungsmarkt analysieren, um bestehende Maßnahmen auszuwerten, gezielte Anpassungen vorzuschlagen und die Zusammenarbeit zu verstärken.
Indexmechanismus bleibt unangetastet
Mit Genugtuung nahmen die Delegierten zur Kenntnis, dass der bewährte Indexmechanismus nicht verändert wird. Die CGFP hatte bereits im Vorfeld der Verhandlungen unmissverständlich klargestellt, dass es kein Abkommen mit ihr geben würde, sollte der Index in irgendeiner Weise manipuliert werden. Die Umsetzung dieser Forderung wertet die CGFP als bedeutenden Erfolg für die Wahrung des sozialen Friedens.
Ausdrücklich begrüßt die CGFP zudem die gestaffelte Nettoerhöhung des sozialen Mindestlohns. Menschen mit geringem Einkommen sehen sich zunehmend mit der Herausforderung konfrontiert, ein würdiges Leben zu führen. Vor diesem Hintergrund gewinnt die nun erzielte Lösung eine besondere Bedeutung. Des Weiteren zeigte sich
die CGFP-Vorständekonferenz in ihrer jüngsten Sitzung erfreut darüber, dass die Energiewende durch gezielte Maßnahmen vorangetrieben wird.
Sozialpartnerschaft bleibt handlungsfähig
Mit Nachdruck hat sich die CGFP zudem für die Verankerung einer Klausel zur erneuten Lagebeurteilung („clause de rendez-vous) im Tripartite-Abkommen eingesetzt. Im künftigen „Comité de suivi tripartite“ werden Regierung und Sozialpartner die im Abkommen vorgesehenen Maßnahmen evaluieren und mögliche Anpassungen prüfen. Dieses Gremium wird spätesten im Oktober erstmals zusammentreten und damit den konstruktiven Sozialdialog als Grundpfeiler des luxemburgischen Sozialmodells fortführen.