CGFP-Treffen mit dem Finanzminister: Dringender Handlungsbedarf bei Steuerentlastungen im Wohnungsbereich
06.07.2026

Im Vorfeld der parlamentarischen Abstimmung über die im Rahmen der Tripartite vereinbarten Maßnahmen führte die CGFP am 3. Juli ein Gespräch mit Finanzminister Gilles Roth. Dabei pochte die CGFP darauf, den maximal rückerstattungsfähigen Betrag für den superreduzierten Mehrwertsteuersatz von drei Prozent beim Bau oder der Renovierung des Hauptwohnsitzes innerhalb kürzester Zeit anzuheben. Gemäß dem Tripartite-Abkommen soll diese Obergrenze künftig 100.000 Euro anstelle der bisherigen 50.000 Euro betragen.
Die Umsetzung dieses Vorhabens, das auf Drängen der CGFP in das Tripartite -Abkommen aufgenommen wurde, steht aktuell noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Europäischen Kommission. Die CGFP forderte den Finanzminister daher eindringlich auf, die Verhandlungen mit der Brüsseler Behörde zügig zum Abschluss zu bringen.
Die langjährige Kernforderung der CGFP nach einer Anhebung der genannten Obergrenze stellt einen entscheidenden Baustein dar, um den Erwerb und die Renovierung von selbstgenutztem Wohneigentum finanziell stärker zu fördern. Insbesondere vor dem Hintergrund der anhaltenden Wohnungskrise sowie der hohen Bau- und Wohnkosten ist es von größter Bedeutung, dass die im Rahmen der Tripartite beschlossene Entlastung tatsächlich bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt.
Sollte die Genehmigung der EU-Kommission ausbleiben, muss die Regierung eine gleichwertige Ersatzmaßnahme vorlegen, damit die Bevölkerung nicht die Leidtragende wird.
CGFP erzielt zentrale Zusage
Ein weiterer Schwerpunkt der jüngsten Unterredung mit dem Finanzminister war die geplante Errichtung einer neuen öffentlichen Einrichtung zur Bekämpfung der Geldwäsche im Nichtbankensektor, mit der Luxemburg seinen internationalen Verpflichtungen nachkommen möchte. Das gesamte Personal dieses künftigen „établissement public“ soll dem öffentlich-rechtlichen Statut unterstellt werden. Damit wird einer zentralen Forderung der CGFP Rechnung getragen, wonach die Beschäftigten einer solchen Einrichtung – sofern deren Gründung tatsächlich unumgänglich ist – das öffentlich-rechtliche Statut erhalten müssen.
Gleichzeitig wies die CGFP darauf hin, dass bei der Realisierung dieses Vorhabens noch zahlreiche Fragen zu klären sind. Dies betrifft unter anderem die organisatorische Ausgestaltung der künftigen öffentlichen Einrichtung sowie die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte und Experten in einem Bereich, in dem der Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter besonders stark ausgeprägt ist.