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CGFP-Generalversammlung begrüßt Überarbeitung des Gesetzentwurfs zur Schaffung der ALMPS

17.03.2026

CGFP-Generalversammlung begrüßt Überarbeitung des Gesetzentwurfs zur Schaffung der ALMPS
An diesem Montag widmete sich die CGFP-Generalversammlung der wachsenden Zahl öffentlicher Einrichtungen und den damit verbundenen Auswirkungen auf das öffentlich-rechtliche Statut der Beschäftigten. In diesem Zusammenhang begrüßten die Delegierten ausdrücklich die jüngsten Entwicklungen im Gesundheitsbereich.

Die zuständige Ministerin Martine Deprez hat sich bereit erklärt, den Gesetzentwurf zur geplanten „Agence luxembourgeoise des médicaments et produits de santé“ (ALMPS) einer tiefgehenden Überarbeitung zu unterziehen und den zentralen Forderungen der CGFP Rechnung zu tragen. Demnach sollen die Mitarbeiter dieser künftigen Einrichtung grundsätzlich das öffentlich-rechtliche Statut erhalten, wobei nur in wenigen Ausnahmefällen, in denen keine andere Lösung möglich ist, davon abgewichen wird.

CGFP-Schlichtungsverfahren bleibt ausgesetzt

Für die CGFP ist diese Entwicklung ein deutliches Signal und zugleich eine direkte Folge der jüngsten Unterredung der CGFP-Spitze mit Premierminister Luc Frieden und dem Minister des öffentlichen Dienstes, Serge Wilmes. Aufgrund dieser positiven Entwicklung bleibt das von der CGFP gegen die Regierung eingeleitete Schlichtungsverfahren bis auf Weiteres ausgesetzt.
Bei dem jüngsten Treffen mit der Regierung wurde zudem vereinbart, klare Kriterien für die Schaffung und Handhabung künftiger „établissements publics“ festzulegen. Die CGFP erwartet jetzt konkrete Vorschläge der politisch Verantwortlichen. Für die CGFP ist es unerlässlich, dass künftig ein transparentes und verbindliches Regelwerk gilt. Dieses muss sicherstellen, dass neue Aufgaben zunächst innerhalb der bestehenden Staatsverwaltung geprüft werden. Zudem muss gewährleistet sein, dass die Verwaltungen über die erforderlichen personellen und finanziellen Mittel verfügen, um die neuen Anforderungen erfüllen zu können.

Öffentliche Einrichtungen nur im Ausnahmefall

Die CGFP warnt seit Jahren davor, dass immer häufiger reflexartig auf öffentlich-rechtliche Einrichtungen zurückgegriffen wird, ohne zuvor gründlich zu prüfen, ob eine Lösung innerhalb der bestehenden Verwaltungen möglich ist. Eine solche Praxis droht, das öffentlich-rechtliche Statut schrittweise auszuhöhlen und zentrale staatliche Aufgaben zunehmend in Strukturen außerhalb der klassischen Staatsverwaltung zu verlagern.

Für die CGFP gilt in diesem Zusammenhang ein klares Prinzip: Erst wenn nach einer gründlichen Analyse nachweislich keine verwaltungstechnische Lösung möglich ist, darf die Schaffung eines „établissement public“ überhaupt erwogen werden. Selbst in diesen Ausnahmefällen muss das öffentlich-rechtliche Statut für die Beschäftigten die Regel bleiben.

Die Delegierten unterstrichen, dass es im Interesse eines leistungsfähigen Staates liegt, die bestehenden Verwaltungen zu stärken, statt parallel immer neue Strukturen aufzubauen. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Staat seine Kernaufgaben langfristig unter klaren und transparenten Rahmenbedingungen erfüllt.

Bedenken zur Steuerreform

Neben der Frage der öffentlichen Einrichtungen war auch die umfangreiche Steuerreform ein Thema. Der dazu vorliegende Gesetzentwurf wird derzeit von der CGFP sorgfältig geprüft. Sobald die Analyse abgeschlossen ist, wird die CGFP ihre ausführliche Stellungnahme zum Reformpaket abgeben.

Bereits jetzt bemängelt die CGFP, dass alle bis 2028 anfallenden Indextranchen bei der Anpassung der Steuertabelle an die Inflation unberücksichtigt bleiben und stattdessen in die Finanzierung der Steuerreform einfließen. Dies führt dazu, dass die Bürgerinnen und Bürger in den kommenden zwei Jahren mit spürbaren finanziellen Einbußen hinnehmen müssen, noch bevor die Reform in Kraft tritt.

Die CGFP begrüßt ausdrücklich, dass die Regierung im Zuge der Steuerreform endlich die langjährige CGFP-Forderung nach einer automatischen Anpassung der Steuertabelle an die Inflation aufgreift. Die nach Einführung der Reform vorgesehene zeitversetzte Angleichung trägt dem jedoch nicht vollständig Rechnung.

Zudem ist es nicht nachvollziehbar, dass die Regierung bei der Ausarbeitung der Steuerreform keine Maßnahmen gegen den sogenannten „Mittelstandsbuckel“ vorgesehen hat. Die CGFP fordert eine Änderung der Stufen in der Steuertabelle, um mittlere Einkommen vor einer unverhältnismäßigen Belastung zu schützen.

Tripartite nicht ausgeschlossen

In ihrer jüngsten Sitzung befasste sich die Generalversammlung auch mit der aktuellen wirtschaftlichen und internationalen Lage. Dabei wurde hervorgehoben, dass bei anhaltend angespanntem geopolitischem Umfeld eine Tripartite-Sitzung notwendig ist, um gemeinsam die Folgen der Krise zu bewerten und die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

Informationen zur kommenden Pensionsreform

Zu Beginn der Generalversammlung stand ein Fachvortrag zur anstehenden Reform des Pensionssystems auf der Tagesordnung. Alain Wiltzius, Leiter der Pensionsabteilung beim „Centre de gestion du personnel et de l’organisation de l’État“ (CGPO), erläuterte den Delegierten die wichtigsten Elemente der Reform, die am 1. Juli 2026 in Kraft treten wird. In seinem Vortrag ging er insbesondere auf die praktischen Auswirkungen der neuen Regelungen ein und beantwortete zahlreiche Fragen der Teilnehmer.