Die stille Macht der Lobbyisten: CGFP fordert Rücknahme zweier Gesetzentwürfe
13.03.2025

Neben der anstehenden heiklen Renten- und Pensionsdebatte brodelt es zurzeit auch im Gesundheitssektor. Die geplante Agentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte sowie die Schaffung eines künftigen nationalen Vertriebs- und Logistikzentrums sorgen für reichlich Gesprächsstoff Die Aufgabe der beiden Einrichtungen besteht darin, die Qualität bzw. die Sicherheit der Medikamente und Gesundheitsprodukte zu überprüfen sowie die Versorgungssicherheit in Luxemburg zu gewährleisten.
Inakzeptable Privatisierung
Die Zielsetzung beider Einrichtungen ist lobenswert. Die CGFP hält es jedoch für absolut inakzeptabel, dass beide Gremien ausschließlich aufgrund privatrechtlicher Kriterien verwaltet werden sollen. Erschwerend hinzu kommt, dass diese Entitäten Aufgaben erfüllen sollen, die bislang von der „Direction de la santé“, also einer öffentlichen Verwaltung, ausgeübt wurden.
Für die CGFP ist es zudem nicht hinnehmbar, dass die Belegschaft der beiden Einrichtungen in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen soll. Bei dieser Vorgehensweise handelt es sich um einen klaren Verstoß gegen das Gehälterabkommen aus dem Jahr 2002. Die CGFP und die damalige Regierung hatten vereinbart, dass bei der Gründung eines „Établissement public“ per Gesetz sichergestellt wird, dass das öffentlich-rechtliche Statut bei den Mitarbeitern zum Tragen kommt.
Ein eklatanter Verstoß
An die politisch Verantwortlichen geht die eindringliche Aufforderung, die entsprechenden verfassungswidrigen Gesetzentwürfe 8399 und 8491 schleunigst zurückzuziehen. Somit schließt sich die CGFP den diesbezüglichen Gutachten der Berufskammer aller öffentlich Bediensteten an. Die Beibehaltung der beiden Gesetzestexte in ihrer aktuellen Fassung käme einer eklatanten Verletzung der Rechtsstaatlichkeit gleich. Artikel 41 des Grundgesetzes besagt, dass das Gesundheitswesen eindeutig dem staatlichen Kompetenzbereich unterliegt.
Bereiche, die dem öffentlichen Dienst vorbehalten sind, dürfen keineswegs den Lobbyisten überlassen werden. Lobbyisten versuchen allzu gerne Einfluss auf Politik und Gesellschaft zu nehmen. Ihre Macht muss jedoch eingeschränkt werden. Gerade bei einem so sensiblen Bereich wie dem Gesundheitswesen tritt die CGFP für eine absolute Transparenz bei den Entscheidungsprozessen ein. Nur so kann die Gefahr für Klientelismus gebannt werden.
Bereits in den vergangenen Jahren hat die CGFP den schleichenden Privatisierungsversuchen im Staatsdienst stets erfolgreich die Stirn geboten. Sie ist fest dazu entschlossen, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen. Als Universaldienstleister und Garant des gesellschaftlichen Zusammenhalts darf der Staatsdienst nicht auf reinen Rentabilitätskriterien beruhen.
Das Menschenrecht auf Gesundheit steht jedem zu. Eine der Kernaufgaben des Staates besteht darin, jedem Menschen den Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Die öffentliche Hand muss demnach alle Vorkehrungen treffen, damit die Patienten am Ende nicht den Preis einer Gewinnmaximierung zahlen müssen. Im Gesundheitswesen müssen diesbezüglich klare Grenzen gezogen werden. Die CGFP ruft deshalb die Regierung dazu auf, sich zum öffentlichen Dienst zu bekennen und beide Gesetzentwürfe in ihrer aktuellen Form ad acta zu legen.