CGFP-Vorständekonferenz: Ein Schlag gegen das Luxemburger Sozialmodell
08.09.2025

Nachdem die Regierung am vergangenen 3. September die Dreiergespräche im Staatsministerium einseitig für beendet erklärt hatte, analysierte die CGFP-Vorständekonferenz in ihrer jüngsten Sitzung an diesem Montag den Ausgang der Verhandlungen. Weitgehende Einigkeit herrschte darüber, dass ohne die Mobilisierung der Gewerkschaften – darunter die CGFP-Protestkundgebung am 25. Juni vor dem Parlament – die Sozialrunden nicht stattgefunden hätten.
Bedauert wurde jedoch, dass die Regierung keinen weiteren Versuch unternommen hat, um doch noch eine Einigung zu erzielen. Der Alleingang der CSV-DP-Koalition sei ein Schlag gegen das seit Jahrzehnten bewährte Luxemburger Sozialmodell, betonte CGFP-Nationalpräsident Romain Wolff.
Im Nachhinein sei die letzte Sozialrunde überflüssig gewesen, hieß es weiter. Die Regierung habe zum Schluss keine Kompromissbereitschaft mehr erkennen lassen. Die Vorschläge, die am späten Nachmittag unterbreitet worden seien, hätten sich nicht von denen unterschieden, die bereits Stunden zuvor gemacht worden seien.
Vertane Chance
Die CGFP ist der Ansicht, dass bei der Pensionsreform eine Einigung mit der Regierung möglich gewesen wäre, wenn sich die CSV-DP-Koalition beim „Ajustement“ an ihre ursprünglichen Äußerungen gehalten hätte. Vor den Sommerferien hatte die Regierung einer integralen Beibehaltung der Rentenanpassungen an die Lohnentwicklung noch zugestimmt. Bei der dritten Verhandlungsrunde nuancierte sie plötzlich ihre Aussagen und sprach von einem „Missverständnis“. Nach Ansicht der CGFP handelt es sich hier allerdings keineswegs um ein „Missverständnis“, sondern um einen klaren Rückzieher der politisch Verantwortlichen.
Mit Erstaunen nimmt die CGFP zudem zur Kenntnis, dass in Zeiten knapper Kassen die Regierung steuerliche Anreize schafft, um die Menschen dazu zu ermutigen, verstärkt in eine private Zusatzversicherung (dritte Säule) zu investieren.
Geht es der Regierung nach, soll die Pensionsreform nicht erst 2028, sondern bereits zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Dieses Vorpreschen lässt darauf schließen, dass die entsprechenden Texte, die dem Parlament in den kommenden Wochen vorgelegt werden, vermutlich schon in den Sommermonaten ausgearbeitet wurden, lautete eine weitere Schlussfolgerung.
Sobald die Gesetzestexte vorliegen, wird die CGFP im Detail prüfen, ob diese vom Inhalt her mit den bei der Sozialrunde festgehaltenen Schlussfolgerungen übereinstimmen. Sollte es diesbezüglich zu Abweichungen kommen, wird sich die CGFP zu Wort melden und auf mögliche Unstimmigkeiten hinweisen. Die CGFP fordert zudem die Regierung dazu auf, einzelne Bestimmungen der Pensionsreform (Erhöhung der Beiträge…) nicht in ein anderes Gesetz wie z.B das Budgetgesetz einfließen zu lassen.
Welche Auswirkungen das Scheitern der Verhandlungen künftig auf den Sozialdialog haben wird, wird sich erst zeigen, betonten die Delegierten. Die CGFP wird die weitere Entwicklung genau im Auge behalten und ihre Vorgehensweise bei Bedarf den neuen Gegebenheiten anpassen.
Statutenänderung gebilligt
Im Zuge des neuen Asbl-Gesetzes, das 2023 in Kraft getreten ist, wurde eine Überarbeitung der CGFP-Statuten unumgänglich. Ziel war es dabei nicht, tiefgreifende Änderungen vorzunehmen, sondern das CGFP-Regelwerk durch punktuelle Anpassungen gesetzeskonform zu machen. Der vorgelegte Entwurf zur Statutenänderung wurde von der CGFP-Vorständekonferenz mit einer überwältigenden Mehrheit gutgeheißen.