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ACTUALITÉS

CGFP und Regierung einigen sich auf Gehälterabkommen für den Staatsdienst

29.01.2025

CGFP und Regierung einigen sich auf Gehälterabkommen für den Staatsdienst
Nach mehreren intensiven Verhandlungsrunden haben sich die CGFP und die Regierung auf ein neues Gehälterabkommen im öffentlichen Dienst für die Jahre 2025 und 2026 geeinigt. Beide Seiten haben sich auf ein verantwortungsbewusstes und vernünftiges Abkommen verständigt, das den CGFP-Kernforderungen Rechnung trägt und gleichzeitig in den aktuellen Zeitrahmen passt. Infolgedessen hat der CGFP-Nationalvorstand an diesem Mittwoch die ausgehandelte Vereinbarung mit großer Mehrheit gebilligt.
 
Die getroffene Übereinkunft sieht eine lineare Punktwerterhöhung von 2,5 % auf zwei Jahre vor. Gleich im ersten Jahr tritt mit Rückwirkung zum 1. Januar 2025 eine strukturelle finanzielle Aufbesserung von 2 % in Kraft, was für die Staatsbediensteten von Vorteil ist. Im kommenden Jahr werden die Gehälter nochmals um 0,5 % angehoben.
 
Diese beiden Gehaltserhöhungen werden weitaus nachhaltigere positive finanzielle Auswirkungen für die staatlichen Mitarbeiter haben, als dies bei der Auszahlung einer einmaligen Prämie der Fall gewesen wäre.
 
Bereits vor dem Beginn der Verhandlungen hatte die CGFP mehrfach unmissverständlich klargestellt, dass dieses Mal kein Weg an einer linearen Gehaltserhöhung vorbeiführe. Diese zentrale Forderung wurde berücksichtigt. Die CGFP-Exekutive hat demnach den vom Nationalvorstand erhaltenen Auftrag erfüllt.
 
Weitere finanzielle Anreize

Für öffentlich Bedienstete, die eine besondere Verantwortung übernehmen, werden zusätzliche finanzielle Anreize geschaffen. Dies führt dazu, dass die entsprechenden Posten sowohl in den Verwaltungen als auch im Unterrichtswesen attraktiver gestaltet werden.
 
Substanzielle Verbesserungen für Staatsangestellte
 
Die CGFP ist der Ansicht, dass künftig wieder mehr Staatsbeamte im öffentlichen Dienst eingestellt werden müssen. Insbesondere in den vergangenen Jahren ist der Anteil der Staatsangestellten deutlich gestiegen. In diesem Sinne hat die CGFP dank ihres Verhandlungsgeschicks durchgesetzt, dass die Staatsangestellten künftig viel schneller in das Pensionsregime der Staatsbeamten wechseln können. Zudem behalten die „Employés de l’État“ weiterhin die Möglichkeit, mittels eines Examens frühzeitig verbeamtet zu werden. Auch hier hat die CGFP durchgesetzt, dass die dafür vorgesehene Dauer drastisch verringert wird.
 
CGFP sagt der Wohnungskrise den Kampf an
 
Die nach wie vor sehr angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt macht immer mehr Haushalten zu schaffen. Beim Kampf gegen die Wohnungsnot hat die CGFP jetzt einen Durchbruch erzielt. Der Höchstbetrag, um beim Kauf einer Immobilie in den Genuss eines Zinszuschusses zu gelangen, wird von 150.000 Euro auf 400.000 Euro erhöht. Außerdem wird die Abschreibungsdauer auf 25 Jahre erhöht. Somit wird die Entwicklung der zur Anschaffung des Wohneigentums erforderlichen Kredite besser berücksichtigt.
 
Sektorielle Verhandlungen
 
Die Regierung hat sich zudem dazu verpflichtet, sektorielle Verhandlungen mit den CGFP-Mitgliedsorganisationen über deren berechtigten Anliegen zu führen. Diese Gespräche sollen vor dem Ablauf des jüngsten Besoldungsabkommens abgeschlossen werden.
 
Eine weitere Bestimmung der Übereinkunft sieht vor, dass jene CGFP-Fachverbände, deren Angehörige über kein Streikrecht verfügen, dennoch ein Schlichtungsverfahren mit einer möglicherweise anschließenden Mediation einleiten dürfen. Dieses grundlegende gewerkschaftliche Recht wird nun gesetzlich verankert.
 
Im Unterrichtswesen wird der Berichtigungskoeffizient („coefficient correcteur“) abgeschafft. Dies hat zur Folge, dass die von den Lehrkräften geleisteten Überstunden wie in den Verwaltungen vollständig vergütet werden. Was die anderen Bestandteile der getroffenen Übereinkunft betrifft, verweist die CGFP auf die schriftliche Fassung des Gehälterabkommens.
 
Faire Verhandlungen
 
Sämtliche Vereinbarungen dieses Abkommens werden nicht nur bei den Staatsbeamten, den Anwärtern und Staatsangestellten, sondern auch bei den Armee-Freiwilligen und allen Bediensteten der „établissements publics“ mit öffentlich-rechtlichem Statut angewandt.
 
Abschließend möchte die CGFP darauf hinweisen, dass die Verhandlungen von einem stets fairen und konstruktiven Klima geprägt waren. Trotz unterschiedlicher Ausgangspositionen verliefen die Gespräche immer im gegenseitigen Respekt.
 
Genau wie die Vorgängerregierungen betrachtet auch die CSV-DP-Koalition die CGFP als alleinigen Ansprechpartner, wenn es um Anliegen von allgemeinem Interesse geht, die den öffentlichen Dienst betreffen. Diese Herangehensweise ist keinem Zufall geschuldet. Sie beruht auf der überwältigenden CGFP-Mehrheit in der Berufskammer aller öffentlich Bediensteten.