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CGFP fordert mehr Fairness in Steuerfragen

25.04.2025

CGFP fordert mehr Fairness in Steuerfragen
Nach der jüngsten Sitzung des Nationalvorstandes stellte die CGFP an diesem Freitag ihre Forderungen zur geplanten Steuerreform der Regierung vor. Zudem äußerte sie Kritik am bisherigen Ablauf der Renten- und Pensionsdiskussionen. Weitere Themen der umfangreichen Pressekonferenz waren die Privatisierungsbestrebungen der Regierung im Gesundheitswesen und der herausragende CGFP-Sieg bei den Sozialwahlen im öffentlichen Dienst.
 
Klare Botschaft an den Finanzminister
 
Anfang Juli soll die Regierung ihre ersten Leitlinien zur globalen Steuerreform vorlegen. In diesem Zusammenhang wird die CGFP den zuständigen Ressortminister schriftlich darauf hinweisen, dass sie bei der Ausarbeitung dieses Vorhabens sofort eingebunden werden will. Ausdrücklich begrüßt wird, dass der Finanzminister eigenen Aussagen zufolge darum bemüht ist, einen Konsens mit den Sozialpartnern zu finden. Es wird sich erst zeigen müssen, ob dieser Vorsatz ernst gemeint ist.
 
Im Hinblick auf die angestrebte Reform fordert die CGFP in erster Linie eine erhebliche Entlastung der Privathaushalte. Sie bleibt nach wie vor der Ansicht, dass das Kapital im Vergleich zur Arbeit zu niedrig besteuert wird.
 
Dem Vernehmen nach soll es künftig nur noch eine einzige Steuerklasse geben. Für die CGFP versteht es sich von selbst, dass jene Personen, die zurzeit der Steuerklasse 2 angehören (verheiratete und gepacste Paare) durch diese Reform nicht zusätzlich finanziell belastet werden. In diesem Sinne spricht sich die CGFP – falls es so weit kommen sollte – für eine Übergangsfrist aus, um somit sicherzustellen, dass niemand Nachteile erfährt.
 
Zudem pocht die CGFP auf eine automatische Anpassung der Steuertabelle an die Inflation. Der sogenannte berüchtigte „Mëttelstandsbockel“ muss durch die Einführung zusätzlicher Einkommensstufen abgeschwächt werden. Im Bereich des Logement tritt die CGFP dafür ein, dass weitere steuerliche Maßnahmen ergriffen werden, die sich bis tief in die Mittelschicht auswirken. So muss z.B. der stark ermäßigte Mehrwertsteuersatz bei Erstwohnungen auf mindestens 100.000 Euro verdoppelt werden.
 
Eine unwürdige Scheindebatte
 
Neben der Steuerreform packt die CSV-DP-Koalition mit der angedachten Pensionsreform ein weiteres heißes Eisen an. „Die Regierung hat von den Wählern und Wählerinnen keinen Auftrag dafür erhalten“, unterstrich CGFP-Nationalpräsident Romain Wolff vor der Presse. Im Gegensatz zum Unternehmerdachverband (UEL) unterstützt die CGFP die Jugendverbände bei ihrer Forderung, dass die Studentenjahre auch in Zukunft in die Berechnung des Renteneintrittsalters einfließen.
 
Eine Erhöhung des legalen Renteneintrittsalters steht für die CGFP außer Frage. Außerdem muss die Belastbarkeit der Arbeit stärker berücksichtigt werden. In Bezug auf die von der Regierung geplante Förderung der Zusatzpensionen äußert die CGFP ihre Bedenken, da dieses Geschäftsmodell finanzschwache Haushalte ausschließt. Schließlich wird ausdrücklich davor gewarnt, die Rentenreserven in Höhe von 30 Milliarden Euro für andere Zwecke wie z.B. für die militärische Aufrüstung zu verwenden.
 
Scharf kritisiert wurde bei der CGFP-Pressekonferenz der bisherige Ablauf der Renten- und Pensionsdiskussionen. Die Regierung hat es mit ihrer initiierten Kampagne „Schwätz mat!“ und der anschließenden Online-Umfrage nicht geschafft, die Bürger einzubinden. Angesichts der äußerst geringen Beteiligung waren auch die Themen, die für die anschließenden Expertenrunden zurückbehalten wurden, keineswegs repräsentativ.
 
Bedauerlicherweise sei im Vorfeld der Debatten über die Altersvorsorge immer wieder gezielt versucht worden, die älteren und jüngeren Generationen sowie der öffentliche Dienst und die Privatwirtschaft gegeneinander auszuspielen, betonte die CGFP-Exekutive. Diese Vorgehensweise sei der Sache nicht dienlich.
 
Verfassungswidriges Verhalten
 
Die Sozialministerin scheint mit den Diskussionen über die künftige Ausrichtung der Altersvorsorge nicht ausgelastet zu sein. Im Gesundheitsbereich sollen zwei Entitäten, die bislang der staatlichen „Direction de la santé“ unterstellt waren, in öffentliche Einrichtungen ausgelagert werden. Konkret geht es um die geplante Agentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte sowie um die Schaffung eines künftigen nationalen Vertriebs- und Logistikzentrums.
 
Wie auch die Chambre des fonctionnaires et employés publics (CHFEP) ist die CGFP der Auffassung, dass diese Vorgehensweise verfassungswidrig ist. Artikel 41 des Grundgesetzes besagt, dass die öffentliche Gesundheit dem Staat vorbehalten ist. Geht es der Regierung nach, sollen jedoch die beiden oben genannten Entitäten nach privatrechtlichen Kriterien verwaltet werden.
 
Die CGFP ist der Ansicht, dass die beiden Gremien in eine staatliche Verwaltung eingegliedert werden müssen. Sie fordert die politischen Entscheidungsträger eindringlich dazu auf, die Gesetzentwürfe 8399 und 8491 sofort zurückzuziehen und zu überarbeiten.
 
Zügige Umsetzung des Gehälterabkommens
 
Mit Genugtuung nimmt die CGFP zur Kenntnis, dass die Gesetzentwürfe, die sich auf die im Gehälterabkommen ausgehandelten Punktwerterhöhungen beziehen, kommende Woche den Abgeordneten zur Abstimmung vorgelegt werden sollen. Gleiches gilt auch für den Entwurf zur Harmonisierung der unteren staatlichen Laufbahnen. „Entgegen den Regierungsabsichten wird die Harmonisierung mit Rückwirkung zum 1. Juni 2022 erfolgen“, betonte CGFP-Generalsekretär Steve Heiliger.
 
Klärungsbedarf gibt es hingegen noch bei den von der CGFP erzielten Verbesserungen für die Staatsangestellten. Gemäß dem Besoldungsabkommen werden die „Employés de l’État“ künftig wesentlich schneller in das Pensionsregime der Staatsbeamten wechseln können und behalten zudem die Möglichkeit, durch ein Examen frühzeitig verbeamtet zu werden. Der von der Regierung ausgearbeitete Gesetzentwurf beinhaltet jedoch eine Verwässerung der Sprachkenntnisse. Diese Aufweichung entspricht jedoch keineswegs der getroffenen Vereinbarung. Die CGFP setzt sich entschieden dagegen zur Wehr. Des Weiteren wartet die CGFP mit Ungeduld darauf, dass die Neuregelung des Homeoffice verabschiedet wird und damit eine legale Grundlage für den Staatsdienst geschaffen wird.
 
CGFP bleibt die unbestreitbare Nummer eins im Staatsdienst
 
Abschließend zeigte sich die CGFP erfreut über ihren haushohen Sieg bei den Sozialwahlen im öffentlichen Dienst. Mit 23 von 24 möglichen Sitzen verfügt die CGFP über eine absolute Mehrheit in der neuen Berufskammer der öffentlich Bediensteten. Angesichts ihres beeindruckenden Wahlergebnisses bleibt die CGFP bei allen Anliegen, die den Staatsdienst betreffen, alleiniger Ansprech- und Verhandlungspartner der Regierung.