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Vertragsbruch der Regierung: CGFP beschließt Protestveranstaltung und leitet gerichtliche Schritte ein

11.03.2024

Vertragsbruch der Regierung: CGFP beschließt Protestveranstaltung  und leitet gerichtliche Schritte ein
Die Verletzung eines von der Regierung mitunterzeichneten Gehälterabkommens stellt kein Kavaliersdelikt dar. Um sich dagegen zur Wehr zu setzen, hat die außerordentliche CGFP-Vorständekonferenz am 11. März sowohl gewerkschaftliche Aktionen als auch eine Reihe juristischer Schritte ohne Gegenstimme beschlossen. Diese Maßnahmen sollen die schwarz-blaue Koalition dazu bewegen, die eklatante Missachtung des für den gesamten Staatsdienst geltenden Besoldungsabkommens rückgängig zu machen.
 
Seit Monaten weigern sich die politischen Entscheidungsträger, bestehende schriftliche Abmachungen einzuhalten. Bei den letzten Gehälterverhandlungen hatte sich die CGFP mit der Regierung darauf verständigt, das aufwendige und sinnlose Bewertungssystem zum 1. Januar 2023 in sämtlichen Staatsverwaltungen und öffentlichen Einrichtungen abzuschaffen. Lediglich die Praktikanten sind davon ausgeschlossen. Somit gelang es der CGFP, eine langjährige Forderung erfolgreich durchzusetzen.
 
Statt jedoch diese vertraglich festgelegte Bestimmung integral umzusetzen, weigert sich die Regierung nun, dieses Engagement flächendeckend einzuhalten. Der Stein des Anstoßes war der Artikel 32, der im Juni vergangenen Jahres in extremis dem überarbeiteten Armeegesetz beigefügt wurde. In diesem konkreten Fall handelt es sich um eine „Copy-Paste-Fassung“ des vorigen Bewertungssystems, das nach der Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes rückwirkend zum 1. Januar 2023 im Staatsdienst abgeschafft wird.
 
Eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit
 
Ungeachtet davon, ob der Verstoß die Streitkräfte oder irgendeine andere Verwaltung betrifft, handelt es sich hier um eine Prinzipienfrage: Welchen Wert hat ein mit der Regierung ausgehandeltes allgemeingeltendes Abkommen überhaupt noch, wenn die politische Seite die Vereinbarung punktuell bricht? Es geht schlichtweg um die politische Glaubwürdigkeit: Politischen Entscheidungsträgern, steht es in einem Rechtsstaat wie Luxemburg gar nicht zu, laufende Verträge zu missachten. Tun sie das dennoch, müssen sie die Konsequenzen für ihr Handeln tragen.
 
Die Premier-Partei verstrickt sich in Widersprüche
 
Auch die ehemals größte Oppositionspartei in der vergangenen Legislaturperiode, die inzwischen den Premier- und Beamtenminister stellt, war der Ansicht, dass laufende Verträge gemäß dem Prinzip „pacta sunt servanda“ einzuhalten sind. Die CGFP war zuversichtlich, dass die CSV-Verantwortlichen den Verstoß gegen das Gehälterabkommen ohne viel Aufhebens schnell rückgängig machen würden. Diese Annahme erwies sich jedoch als falsch. Besagte Partei hat nach ihrem Einzug in die Regierung über Nacht eine 180-Grad-Kehrtwende vollzogen und ihre Meinung radikal geändert.
 
Infolgedessen hatte die CGFP keine andere Wahl, als ein Schlichtungsverfahren gegen die CSV-DP-Koalition einzuleiten. Erstaunlicherweise weigerte sich die Regierungsdelegation bereits während der Schlichtungsrunden über den wahren Inhalt der Angelegenheit zu diskutieren. Sie war von Beginn an darauf bedacht, die Rechtmäßigkeit des CGFP-Schlichtungsverfahrens mit allerlei juristischen Spitzfindigkeiten und fadenscheinigen Argumenten infrage zu stellen.
 
Der CGFP reißt der Faden der Geduld
 
Nach dem Befinden der CGFP stellte das Schlichtungsverfahren die letzte Chance zum Erhalt des sozialen Friedens dar. Der Vorsitzende der Mediation gelangte jedoch zu dem Schluss, dass dieser nicht mit dem CGFP-Anliegen befasst werden könne, da die Schlichtung zuvor nicht ausdrücklich für gescheitert erklärt worden sei. Die Präsidentin der Schlichtungskommission vertrat die Meinung, die Zusammensetzung der CGFP-Delegation sei nicht rechtens, da es sich in ihren Augen um ein „sektorielles“ Anliegen handeln würde.
 
Neben dem Schlichtungsverfahren versuchte die CGFP auf politischer Ebene ein für beide Seiten zufriedenstellendes Ergebnis zu erzielen. In diesem Sinne wurden dem Minister für den öffentlichen Dienst konkrete Lösungsvorschläge unterbreitet, denen leider keine Folge geleistet wurde.
 
Da all diese CGFP-Bemühungen keine Früchte tragen, ist die national repräsentative Gewerkschaft des Staatsdienstes nicht gewillt, dem Treiben der politisch (Un)verantwortlichen noch länger tatenlos zuzusehen.
 
Anlässlich der für heute einberufenen außerordentlichen „Conférence des Comités extraordinaire“ wurden eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, die darauf abzielen, die Regierung zum Einlenken zu bewegen.
 
Zwei Klagen beim Verwaltungsgericht
 
Auf rechtlicher Ebene werden zeitnah zwei Klagen beim Verwaltungsgericht eingereicht. Die erste Beschwerde bezieht sich auf die Missachtung des geltenden Gehälterabkommens. Gleichzeitig wird Berufung gegen die mit einer Mehrheit von nur einer Stimme getroffene Entscheidung der Schlichtungskommission eingelegt, die den Verstoß gegen das Besoldungsabkommen als ein rein „sektorielles Anliegen“ abtut. Die CGFP, die beim entsprechenden Votum überstimmt wurde, bestreitet dies.  In ihren Augen handelt es sich sehr wohl um einen allgemeinen Konflikt, da das Gehälterabkommen für den ganzen Staatsdienst gilt.
 
Große Protestkundgebung am 29. April
 
Parallel zu den gerichtlichen Schritten wird die CGFP am kommenden 29. April ihre Mitglieder zu einer breit angelegten Protestveranstaltung im Parc Hotel Alvisse in Dommeldingen aufrufen. Die CGFP wird erneut Stärke und Zusammenhalt zeigen, wie dies schon so oft in der Vergangenheit der Fall war. Falls notwendig, werden weitere Aktionen folgen. Die CGFP wird so lange nicht lockerlassen, bis die Regierung Einsicht zeigt, indem sie die grundlegenden Prinzipien eines Rechtsstaats respektiert und geltende Verträge ausnahmslos einhält.