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Verstoß gegen das Gehälterabkommen: CGFP entscheidet über weitere Vorgehensweise

29.01.2024

Verstoß gegen das Gehälterabkommen: CGFP entscheidet über weitere Vorgehensweise
 
Die CGFP weigert sich, die eindeutige Missachtung des laufenden Gehälterabkommens folgenlos hinzunehmen. Gefordert wird, dass alle Punkte dieser Vereinbarung – auch die Abschaffung des Bewertungssystems im gesamten Staatsdienst – eingehalten werden. Die Regierung erklärte sich jedoch bislang nicht bereit, den Vertragsbruch, der mit dem Artikel 32 des Armeegesetzes begangen wurde, rückgängig zu machen.
 
Inzwischen kommt jedoch Bewegung in dieses Dossier. In seiner jüngsten Sitzung beriet der CGFP-Nationalvorstand über die weitere Vorgehensweise, nachdem die Vorsitzende der Schlichtungskommission zum Schluss gelangt war, dass es sich um einen sektoriellen Rechtsstreit handeln würde.
 
Die CGFP teilt diese Ansicht jedoch nicht und verstärkt deshalb den Druck auf die Entscheidungsträger. Die Einhaltung des laufenden Gehälterabkommens sei eine Prinzipienfrage, die keineswegs verwässert werden dürfe, lautete die Kernbotschaft des CGFP-Gremiums.
 
Einleiten des Mediationsverfahrens
 
Am vergangenen 19. Januar hat die CGFP das Mediationsverfahren eingeleitet. Eine diesbezügliche Entscheidung des zuständigen Magistrats steht derzeit noch aus. Der Nationalvorstand schließt zudem auch gewerkschaftliche Aktionen nicht aus, falls die CGFP nicht Recht bekommen sollte.
 
Zudem wurde beschlossen, juristischen Beistand bei einer Rechtsanwaltskanzlei in Anspruch zu nehmen. Dabei wird unter anderem die Möglichkeit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht wegen eines Verstoßes gegen das Gehälterabkommen ausgiebig geprüft.
 
CGFP-Bemühungen um eine politische Lösung
 
Darüber hinaus versucht die CGFP auf politischer Ebene durch ausschließlich von ihr geführte Verhandlungen ein für beide Seiten zufriedenstellendes Ergebnis zu erzielen. In diesem Sinne hat die CGFP in einer von ihr beantragten Dringlichkeitssitzung dem Minister für den öffentlichen Dienst neue konkrete Vorschläge unterbreitet. Der zuständige Ressortminister versprach, dass sich die Regierung zeitnah mit den CGFP-Anregungen befassen werde.
 
Auf der Tagesordnung bei dem Treffen mit Minister Wilmes stand u.a. auch das Gesetzvorhaben zur Abschaffung des Bewertungssystems im gesamten Staatsdienst – mit Ausnahme der Praktikanten. Die CGFP fordert punktuelle Textnachbesserungen, um Verwirrungen und Missbräuche zu vermeiden.
 
Zugleich wies die CGFP den Minister darauf hin, dass weitere wichtige Dossiers, die sich seit geraumer Zeit im Beamtenministerium stapeln, zügig und im Interesse der Staatsbediensteten umgesetzt werden müssen.
 
Klärungsbedarf bei der Arbeitszeitregelung
 
Akuten Nachholbedarf sieht der CGFP-Nationalvorstand in erster Linie bei der Arbeitszeitregelung im Staatsdienst, die den öffentlich Bediensteten künftig mehr Schutz gewähren soll. Auch wenn der diesbezügliche Gesetzentwurf in weiten Teilen dem Geiste der entsprechenden EU-Richtlinie gerecht wird, sieht die CGFP vor allem in Bezug auf die Ausnahmebestimmungen Verbesserungsbedarf. Abweichungen zur normalen Arbeitszeit müssen präziser definiert werden.
 
Im Rahmen des Abkommens zur Arbeitszeitregelung hatten sich die CGFP und die Regierung zudem darauf geeinigt, dass Staatsbedienstete, die nach 1999 eingestellt wurden und 20 Jahre lang Schichtarbeit geleistet haben, einen Anspruch auf den Vorruhestand haben. Diese Zusage muss schleunigst eingelöst werden.
 
CGFP duldet keine Verzögerungen mehr
 
Rasches Handeln ist auch in anderen Anliegen dringend erforderlich. Für die CGFP ist es unverständlich, dass nach wie vor kein Gesetzestext für die Homeoffice-Regelung vorliegt. Nicht nachvollziehbar sei zudem, dass der verstärkte Rechtsschutz für Staatsbedienstete weiterhin auf sich warten lässt, obwohl die CGFP bereits vor Monaten einen Entwurf für eine großherzogliche Verordnung ausgearbeitet hatte. Außerdem ist die Regierung bei der Reform des Disziplinarrechts und dem Kündigungsschutz bei Langzeiterkrankungen gefordert.
 
Beim jüngsten Gehälterabkommen wurde sich auch auf eine Stärkung der Gewerkschaftsfreiheit verständigt. Die CGFP hat dem zuständigen Minister ein Dokument mit zwölf Verbesserungsvorschlägen ausgehändigt. Um dieses wichtige Anliegen voranzutreiben, hat die CGFP die Bildung einer bilateralen Arbeitsgruppe gefordert. Dieser CGFP-Vorschlag stieß beim zuständigen Minister auf eine positive Resonanz.
 
In der Pipeline steckt zudem auch die Umsetzung der Harmonisierung der unteren Laufbahnen. Das Ministerium hat der CGFP auf deren Anfrage hin bestätigt, dass derzeit Änderungsanträge in der Ausarbeitung seien, um den formellen Einwänden des Staatsrats Rechnung zu tragen.
 
Keine Verschlechterungen bei der Altersversorgung
 
Der CGFP-Nationalvorstand befasste sich auch mit der vom Finanzminister angekündigten Kurskorrektur in der Haushaltspolitik, die auf Einsparungen in den kommenden drei Jahren hinauslaufen soll. Man werde die Entwicklung genau verfolgen, hieß es. Erstaunt zeigte sich der CGFP-Nationalvorstand darüber, dass die Regierung eine Rentenreform in Angriff nehmen will, obwohl dieses Thema im Wahlkampf von keiner der beiden Regierungsparteien thematisiert wurde. Die CGFP-Exekutive wird demnächst eine Unterredung mit der Sozial- und Gesundheitsministerin haben. Ohne diesem Gespräch vorzugreifen, spricht sich die CGFP gegen Verschlechterungen zur Altersversorgung aus.
 
Des Weiteren wird die CGFP ein Treffen mit Premierminister Luc Frieden beantragen, um eine breit gefächerte Diskussion über eine Reihe von aktuellen Problemen zu führen.
 
CGFP nimmt neuen Fachverband auf
 
Seit Jahren steigen die Mitgliederzahlen der CGFP. Inzwischen zählt die Berufsorganisation aller öffentlich Bediensteten mehr als 33.000 Mitglieder, die in rund 65 Fachverbänden zusammengeschlossen sind. Der CGFP-Nationalvorstand fasste den einstimmigen Beschluss, die „Association des professeurs d’éducation physique“ (APEP) als Mitgliedsorganisation aufzunehmen. Der neue CGFP-Fachverband zählt rund 250 Mitglieder und setzt sich für die sektoriellen Anliegen der Sportlehrer in der Sekundarstufe ein.