CGFP und CHFEP tauschen sich mit der Budgetberichterstatterin aus
29.03.2024
Nach einer ausführlichen Analyse zum Übergangshaushaltsentwurf 2024 haben die CGFP und die Berufskammer der öffentlich Bediensteten der diesjährigen Budgetberichterstatterin Diane Adehm an diesem Freitag ihre Schlussforderungen dargelegt.
Mit Genugtuung nehmen die CGFP und die Chambre des fonctionnaires et employés publics“ (CHFEP) zur Kenntnis, dass derzeit keine Sparmaßnahmen zu Lasten der Bürger vorgesehen sind. Ausdrücklich begrüßt wird zudem, dass die öffentlichen Investitionen in den kommenden Jahren auf einem hohen Niveau gehalten werden.
Konkrete Vorschläge zur Bekämpfung der Wohnungskrise
Mit Bedauern stellen jedoch die CGFP und die CHFEP fest, dass ein Großteil der angekündigten Regierungsmaßnahmen zur Wiederbelebung des Wohnungsmarktes vorwiegend den Investoren im Immobiliensektor entgegenkommen. Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen, die nicht über die finanziellen Mittel zum Erwerb einer Wohnung verfügen, haben hingegen das Nachsehen. So erreicht z.B. die Erhöhung der Steuergutschrift „Bëllegen Akt“ oftmals nicht die angepeilte Zielgruppe.
Zur Bekämpfung der Wohnungskrise sprechen sich die CHFEP und die CGFP u.a. für eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren, für die Deckelung der Verkaufspreise bei den Grundstücken und für die Senkung bzw. die Abschaffung der Eintragungs- und Registrierungsgebühren beim Erwerb der eigenen vier Wände aus.
Kein Verständnis für Verzögerung der Steuerreform
Kein Verständnis haben die CGFP und die CHFEP dafür, dass die Regierung die längst überfällige Steuerreform erst im Jahr 2026 in Angriff nehmen will, zumal die Vorgängerregierung bereits viel Vorarbeit geleistet hat. Nichts spricht dagegen, dieses Vorhaben schrittweise umzusetzen. Insbesondere im Bereich der Besteuerung natürlicher Personen drängen sich strukturelle Reformen auf.
Mit Blick auf die geplante individualisierte Besteuerung muss sichergestellt werden, dass Geringverdiener und Personen, die der Mittelschicht angehören, keine Nachteile erfahren. Die Reform muss darauf abzielen, die zurzeit herrschende Ungleichbehandlung zu beseitigen.
Zur Bekämpfung des sogenannten „Mëttelstandsbockel“ muss die Steuertabelle um zusätzliche Einkommensstufen (von etwa 2.000 € auf 5.000 €) erweitert werden. Gefordert wird zudem eine finanzielle Entlastung für jene Personen, die der Steuerklasse 1a angehören.
Die für 2025 vorgesehene Senkung der Betriebssteuer um 1 % darf auf keinen Fall zulasten der natürlichen Personen gehen. Gerade in Zeiten wie diesen muss die Regierung alle Anstrengungen zur Stärkung der Kaufkraft der Bürger unternehmen. Die noch ausstehenden Indextranchen bei der Anpassung der Steuertabelle an die Inflation müssen zeitnah umgesetzt werden. Der bewährte Indexmechanismus darf nicht infrage gestellt werden. Sollten die hohen Energiepreise weiter anhalten, muss mit den Sozialpartnern über eine Fortsetzung des Energiepreisdeckels verhandelt werden.
Kein Handlungsbedarf bei den Renten
In Bezug auf die Altersversorgung sehen weder die CHFEP noch die CGFP einen Grund, eine Reform im Hauruckverfahren durchzuziehen. Vor den Parlamentswahlen sei dieses brisante Thema von den Parteien nicht ansatzweise erwähnt worden, betonte CGFP- und CHFEP-Präsident Romain Wolff: „Die Wähler wurden hinters Licht geführt.“
Die Prognosen zur bevorstehenden Rentenmauer hätten sich in den vergangenen Jahren immer wieder als falsch erwiesen. Sowohl die CGFP als auch die CHFEP erteilen jeglichen Maßnahmen zur Verschlechterung des Rentensystems eine deutliche Absage. Befürwortet wird die Schaffung eines Pensionsfonds für den Staatsdienst, der u.a. auch mehr Transparenz gewährleisten würde.
Gegen eine Digitalisierung um jeden Preis
In seiner Haushaltsrede hatte der Finanzminister durchblicken lassen, dass der Staat in den kommenden Jahren weniger Mitarbeiter einstellen werde. Die demografische Entwicklung und die steigende Anzahl der staatlichen Dienstleistungen müssen jedoch berücksichtigt werden, entgegnen die CGGP und die CHFEP.
Gegen die beabsichtigte verstärkte Digitalisierung der Staatsverwaltungen ist prinzipiell nichts einzuwenden. Der digitale Wandel darf jedoch keineswegs dazu dienen, Personalkosten einzusparen. Außerdem darf sich der Dienst am Bürger nicht auf voll automatisierte Schalter ohne jeglichen menschlichen Kontakt beschränken.
Abschließend richtete die CHFEP mit Blick auf die im Jahr 2025 bevorstehenden Sozialwahlen im öffentlichen Dienst einen dringenden Aufruf an die politischen Entscheidungsträger, den Gesetzentwurf zur Reform der Berufskammer aller Staatsbediensteten noch vor der Sommerpause zu verabschieden.