CGFP-Nationalvorstand: CGFP-Protestkundgebung zeigt die erhoffte Wirkung
02.07.2024
Die äußerst erfolgreiche CGFP-Kundgebung, die am vergangenen 29. April stattfand, hat dank der massiven Teilnahme einiges bewirkt. Zu diesem Schluss gelangte der CGFP-Nationalvorstand in seiner jüngsten Sitzung. Hauptauslöser der Protestveranstaltung war die Missachtung des Gehälterabkommens im öffentlichen Dienst.
Inzwischen sei der Beamtenminister aus der Versenkung aufgetaucht, stellte das CGFP-Gremium mit Genugtuung fest. Von der Regierung fordert die CGFP eine schriftliche Zusage, dass künftig keine weiteren Versuche unternommen werden, um das Bewertungssystem in anderen Staatsverwaltungen wieder einzuführen.
In Bezug auf die Lage bei der Armee hat die CGFP im Schulterschluss mit ihren beiden zuständigen Mitgliedsorganisationen APOL und SPAL einen gemeinsamen Lösungsvorschlag ausgearbeitet. Das entsprechende Dokument wurde dem Verteidigungsministerium zugeschickt. Eine Reaktion seitens des betreffenden Ministeriums liegt derzeit noch nicht vor.
Sollten sich die politischen Entscheidungsträger weigern, über Lösungsvorschläge zu diskutieren, die von der gesamten Belegschaft der Armee mitgetragen werden, wäre dies ein Armutszeugnis, hieß es weiter. Falls die Politik keine Bereitschaft zeige, gemeinsam einen Ausweg zu finden, werde die CGFP weitere gewerkschaftliche Schritte einleiten. Auch eine Zivilklage bleibe nach wie vor eine mögliche Option.
CGFP duldet keine weitere Verzögerung
Bei dem jüngsten Gespräch mit dem Beamtenminister hat die CGFP – was die Abschaffung des Bewertungssystems im öffentlichen Dienst angeht – noch einmal auf die vereinbarte Rückwirkung gepocht. Gemäß dem Gehälterabkommen muss das kontraproduktive Bewertungssystem retroaktiv zum 1. Januar 2023 aus der Welt geschafft werden. Es kann daher nicht angehen, dass die Abschaffung, wie im ersten Gesetzentwurf vorgesehen, erst im Oktober dieses Jahres erfolgt. Auch die Beamtenkammer hat sich in ihrem entsprechenden Gutachten einstimmig gegen eine Verzögerung ausgesprochen.
Beibehalten werden die „procédure d’amélioration des performances professionnelles“ und die „procédure d’insuffisance professionnelle“. Nach Ansicht der CGFP sind jedoch diese Bestimmungen immer noch sehr vage.
So kann z.B. das Verfahren zur Verbesserung der beruflichen Leistungen jederzeit vom Verwaltungschef eingeleitet werden. Der Behördenchef entscheidet, ob die beruflichen Leistungen „ausreichend“ oder „unzureichend“ sind. Zudem darf der Behördenchef eigenmächtig darüber befinden, ob die „procédure d’insuffisance professionnelle“ in die Wege geleitet wird oder nicht.
Die CGFP weist zudem darauf hin, dass die individuellen Unterredungen („entretiens individuels“), die künftig an Bedeutung gewinnen könnten, nicht als versteckte Beurteilungen verwendet werden dürfen.
Erste Fortschritte zu verzeichnen
Anlässlich ihrer jüngsten Protestkundgebung hatte sich die CGFP u.a. auch über die schleppende Umsetzung zahlreicher Dossiers beschwert, die bereits von der vorigen Regierung in die Wege geleitet worden waren. Inzwischen hat das Ministerium einen genauen Zeitplan mit der CGFP für die Umsetzung all dieser Vorhaben festgelegt.
In mehrere Anliegen kommt jetzt Bewegung rein. Dies gilt u.a. für die Homeoffice-Neuregelung im Staatsdienst, die Reform des Disziplinarrechts und den verstärkten Kündigungsschutz bei Langzeitkrankheiten. In den kommenden Tagen und Wochen wird die CGFP diesbezüglich Gespräche mit den politisch Verantwortlichen führen.
Bei der Umsetzung des Abkommens zur Harmonisierung der unteren Laufbahnen wächst unterdessen die Ungeduld. Insbesondere die Rückwirkung zum 1. Juli 2022 bereitet zurzeit noch Schwierigkeiten. Die CGFP wird darüber wachen, dass keine Nachteile für die Betroffenen entstehen.
CGFP wehrt sich gegen falsche Darstellung
Mit Blick auf die im Herbst geplante Rentendebatte stellt der CGFP-Nationalvorstand klar, dass ein gesetzliches, solidarisch finanziertes Pensionssystem von größter Wichtigkeit bleibt. Die zweite und dritte Säule der Rentenversicherung dürfen niemals als Alternative zu einem staatlichen Rentensystem verstanden werden, da sie keine Altersversicherung darstellen, lautete eine weitere Schlussforderung.
Die falsche Darstellung in einem Teil der Presse, die CGFP wolle „keine Jugend bei der Rentendebatte“, wies der Nationalvorstand empört zurück. Gerade in der Rentenfrage gehe es um die Jugend. Die CGFP habe lediglich davor gewarnt, den Kreis der Diskussionsteilnehmer allzu sehr auszuweiten, um die Aussichten auf einen Konsens nicht zu verringern. Zu keinem Moment jedoch habe die CGFP den Wunsch geäußert, die Jugend auszuschließen.
Anstehende Gehälterverhandlungen
Das aktuelle Besoldungsabkommen läuft zum Jahresende aus. Im Hinblick auf die nächsten Gehälterverhandlungen hat der CGFP-Nationalvorstand erste Überlegungen angeführt. In den kommenden Monaten wird ein ausführlicher Forderungskatalog aufgestellt und anschließend der Regierung zugeschickt.