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Treffen mit Premier Frieden: CGFP gegen einseitige Wohnungspolitik

05.03.2024

Treffen mit Premier Frieden: CGFP gegen einseitige Wohnungspolitik
 
Nachdem am vergangenen 22. Februar unter Ausschluss der drei national repräsentativen Gewerkschaften ein „Logementsdësch“ zwischen der Regierung und vorwiegend Patronatsvertretern stattgefunden hatte, taten die Arbeitnehmervertreter ihrem Unmut öffentlich kund. An die CSV-DP-Koalition ging der gemeinsame Appell, die Gewerkschaften bei einem derart wichtigen Thema mit einzubeziehen. Premierminister Luc Frieden gab schließlich dem wachsenden Druck nach und tauschte sich an diesem Dienstag mit der CGFP, dem LCGB und dem OGBL aus.
 
Bereits Anfang Februar hatte der Ministerrat ein Maßnahmenpaket zur Überwindung der Bau- und Immobilienkrise angekündigt. Die CGFP befürwortet jede Maßnahme, die den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum fördert. Ein Großteil der von der Regierung angedachten Regelungen kommt jedoch in erster Linie hauptsächlich den Investoren zugute.
 
Maßnahmen wie die Erhöhung der Steuergutschrift „Bëllegen Akt“ zum Erwerb von Wohneigentum für eigene Zwecke sind zwar begrüßenswert. Die Initiativen haben allerdings einen entscheidenden Haken: Häufig wird die anvisierte Zielgruppe nicht erreicht. Allzu oft haben Haushalte, die ein niedriges oder mittleres Einkommen beziehen, dabei das Nachsehen.
 
Geht es der Regierung nach, soll künftig die Genehmigung einer Gemeinde nur noch für große Bauvorhaben erforderlich sein. Die CGFP warnt davor, dass eine Baugenehmigung stets an Bedingungen geknüpft ist. Wenn die Gemeinde künftig bei kleinen Vorhaben kein grünes Licht mehr erteilen muss, ist der betreffende Bauherr einer weitaus größeren Gefahr ausgesetzt, mit Beschwerden bis hin zu einem Gerichtsverfahren konfrontiert zu werden.
 
Um die Prozeduren zu verkürzen, muss eine Gemeinde in Zukunft binnen einer definierten Frist reagieren, andernfalls wird das Schweigen als Zustimmung gewertet, betonte neulich der Premierminister. Diese Vorgehensweise darf nach Ansicht der CGFP nicht dazu führen, dass die Bediensteten unter Druck geraten, weil die betreffenden Dossiers ohne die nötigen Recherchen abgeschlossen werden.
 
Nachbesserungen bei den Bausparverträgen
 
Handlungsbedarf besteht aus CGFP-Sicht auch bei den Bausparverträgen. Im Rahmen der Steuerreform von 2017 wurden die Höchstbeträge der steuerlich absetzbaren Beiträge für einen Bausparvertrag verdoppelt. Diese Änderung betrifft jedoch nur Steuerzahler bis zum 40. Lebensjahr. Folglich werden einige von ihnen, die sich Wohnraum für ihren eigenen Bedarf beschaffen wollen, von dieser steuerlichen Förderungsmaßnahme ausgeschlossen.
 
Heute erfolgt der Eintritt in das Berufsleben oft wesentlich später als noch vor Jahren. Eine Person, die z.B. erst im Alter von 30 Jahren zu arbeiten beginnt, kann die Verdopplung der abzugsfähigen Höchstbeträge nur zehn Jahre lang nutzen. Die CGFP tritt deshalb dafür ein, die oben erwähnte Altersgrenze zu streichen. Gefordert wird zudem eine Erhöhung des steuerlich absetzbaren Höchstbetrags.
 
Lückenhafter sozialer Wohnungsbau
 
Einer der Schwerpunkte der Regierung ist der Bau von Sozialmietwohnungen und erschwinglichen Wohnungen, die einkommensschwachen Haushalten zum Verkauf angeboten werden sollen. Prinzipiell ist nichts dagegen einzuwenden. Fraglich ist jedoch, ob diese Bemühungen angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt ausreichen werden. Die Wohnungskrise betrifft längst nicht mehr nur einkommensschwache Haushalte. Fakt ist, dass aufgrund der jetzigen Kreditkriterien und der exorbitant hohen Immobilienpreise viele Bürger nicht für den Erwerb von bezahlbarem öffentlichem Wohnraum infrage kommen.
 
Gegen jegliche Diskriminierung
 
Des Weiteren fordert die CGFP, dass die in der vergangenen Legislaturperiode beschlossenen Verschlechterungen bezüglich der steuerlichen Absetzung von Finanzierungskosten und Schuldzinsen von unbewohnten Immobilien rückgängig gemacht werden. Eigentümer, die ihre Immobilie zwecks eigener Nutzung renovieren wollen, sollen die Finanzierungskosten wieder steuerlich geltend machen können und somit keine Nachteile gegenüber den Besitzern eines Neubaus erfahren. Die bestehende Diskriminierung gehört abgeschafft.
 
Die steuerlich absetzbaren Beträge für Schuldzinsen von Immobiliendarlehen, die der Eigentümer zur Anschaffung einer Wohnung aufgenommen hat, sollen so lange unverändert bleiben, wie dieser die Immobilie für den eigenen Zweck nutzt.
 
In Anlehnung an ein rezentes Gutachten der Berufskammer der öffentlich Bediensteten begrüßt die CGFP die Anhebung der Obergrenzen für individuelle Wohnbeihilfen. Äußerst fraglich bleibt jedoch, ob die angepeilte Marschroute die erhoffte Wirkung zeigen und somit den Gering- und Mittelverdienenden einen besseren Zugang zu Wohnraum ermöglichen kann.