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CGFP duldet keinen Wortbruch der Regierung

13.07.2023

CGFP duldet keinen Wortbruch der Regierung
Mit der Abschaffung des Bewertungssystems im öffentlichen Dienst hatte die CGFP der Regierung bei den jüngsten Gehälterverhandlungen im Dezember vergangenen Jahres ein erhebliches Zugeständnis abgerungen: Seit dem 1. Januar kommt diese Form der Benotung nur noch bei den Praktikanten zum Tragen.
 
Umso empörender ist es, dass jetzt mit der bevorstehenden Reform des Armeegesetzes ein neues Bewertungssystem bei den Militärangehörigen durch die Hintertür wiedereingeführt werden soll.
 
Artikel 32 des Gesetzentwurfs 7880 sieht vor, ein neues System zur Bewertung der beruflichen, ethischen und physischen Qualitäten für die Beförderung in militärische Dienstgrade sowie für die Besetzung von Stellen für Armeeangehörige einzuführen.
 
Der höchstumstrittene Gesetzentwurf soll noch kurz vor den parlamentarischen Sommerferien von den Abgeordneten in einem Hauruckverfahren verabschiedet werden. Die CGFP lehnt die Wiedereinführung dieses kontraproduktiven Konzepts vehement ab.
 
Verstoß gegen das Gehälterabkommen
 
Sollte der Text in seiner aktuellen Fassung gutgeheißen werden, würde die CGFP dies als einen regelrechten Affront betrachten. Die Einführung eines neuen Bewertungssystems innerhalb der Armee käme einem eindeutigen Verstoß gegen das Besoldungsabkommen für den Staatsdienst gleich.
 
Eine solche Vorgehensweise seitens der Regierung wäre in puncto Respektlosigkeit gegenüber den Sozialpartnern nicht zu überbieten. Zudem hat die Dreierkoalition es nicht einmal für notwendig erachtet, die „Chambres des fonctionnaires et employés publics“ (CHFEP) zu den grundlegenden Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf zu konsultieren, was die Berufskammer der öffentlich Bediensteten allerdings nicht davon abhielt, trotzdem ein Gutachten zu erstellen und scharfe Kritik an dem Vorhaben zu üben.

Das Argument, das angeführt wird, um die Einführung „spezifischer Regeln insbesondere in Bezug auf die Beförderung in militärische Dienstgrade“ zu rechtfertigen, ist alles andere als stichhaltig. Zum einen ist die Armee keineswegs die einzige Verwaltung, die über eine Dienstgradhierarchie verfügt. Zum anderen war die Armee auch in jenen Zeiten, in denen die beruflichen Qualitäten nicht bewertet wurden, immer in der Lage, ihre gesetzlichen Aufgaben gänzlich zu erfüllen.
 
Warnung vor Missbräuchen
 
In ihrem sehr kritischen Gutachten warnt die CHFEP u.a. davor, dass die Bewertung ethischer Qualitäten zu Missbräuchen führen könne. Der Begriff „ethisch“ sei nicht definiert, sodass die Beurteilung rein subjektiv ausfallen könne.
 
Außerdem stimme das geplante System der „Beurteiler und Genehmigenden“ („appréciateurs et approbateurs“) nicht mit dem Grundsatz der Dienstgradhierarchie innerhalb der Armee überein, heißt es weiter. Die CHFEP weist darauf hin, dass nur der direkte Vorgesetzte einen untergeordneten Bediensteten beurteilen könne. Auch der Staatsrat habe in seinem Gutachten zum ursprünglichen Entwurf auf die Notwendigkeit hingewiesen, diesem Grundsatz Rechnung zu tragen.
 
Regierung verstrickt sich in Widersprüche
 
In Anbetracht all dieser Erwägungen fordern die CGFP und die Berufskammer aller öffentlich Bediensteten, den Passus betreffend die Einführung eines Bewertungssystems für die Armeeangehörigen aus dem Gesetzentwurf zu streichen.
 
Sollte diesbezüglich kein Umdenken bei den politisch Verantwortlichen erfolgen, würde die Regierung unmissverständlich offenlegen, dass es ihr an Demokratieverständnis fehlt. Darüber hinaus würden die drei Regierungsparteien widersprüchlich handeln: In den CGFP- „Wahlprüfsteinen“, die in Kürze im Rahmen einer Pressekonferenz veröffentlicht werden, versichern die drei Mehrheitsparteien, dass es ihrer Ansicht nach keinen Grund für eine Wiedereinführung des Bewertungssystems im öffentlichen Dienst gebe.
 
Die CGFP wird sich jedenfalls mit aller Entschlossenheit gegen eine Verletzung des für den Staatsdienst geltenden Gehälterabkommens zur Wehr setzen!