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Treffen zwischen der CGFP-Exekutive und Finanzministerin Yuriko Backes

28.07.2022

Treffen zwischen der CGFP-Exekutive und Finanzministerin Yuriko Backes
Inmitten der Corona-Krise galten für die im Homeoffice tätigen Grenzgänger steuerliche Sonderbestimmungen. Inzwischen wurden jedoch die Ausnahmeregelungen bei der Einkommensbesteuerung aufgehoben. Infolgedessen wurde die CGFP von ihren Mitgliedern mit einer Vielzahl von Fragen befasst. Der große Klärungsbedarf, der diesbezüglich herrscht, veranlasste die CGFP dazu, eine erste Unterredung mit Finanzministerin Yuriko Backes zu beantragen, die diese Woche in einem konstruktiven Klima stattfand.
 
Für die in der Privatwirtschaft tätigen Grenzgänger, die von zu Hause aus arbeiten, ist die Anzahl der in Luxemburg besteuerten Homeoffice-Tage seit dem 1. Juli wieder begrenzt. In Deutschland darf das Quorum von 19 Tagen pro Jahr nicht mehr überschritten werden, ansonsten wird der Arbeitnehmer wieder in Deutschland besteuert. In Frankreich liegt die Toleranzgrenze bei jährlich 29 Tagen. In Belgien wird diese rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres nach beidseitiger Ratifizierung des bestehenden Abkommens von 24 auf 34 Tage erhöht.
 
Diese für den Privatsektor geltenden Bestimmungen beziehen sich jedoch nicht auf einen Großteil der öffentlich Bediensteten, bestätigte das Finanzministerium der CGFP gegenüber. Für diese Beschäftigen aus dem staatlichen und kommunalen Sektor bestehen demnach diese Toleranzwerte nicht*. Die Finanzministerin räumte diesbezüglich eine „gewisse Diskriminierung“ ein.
 
Regierung muss mit den Nachbarstaaten verhandeln
 
Angesichts der unübersichtlichen Lage ist es derzeit für die im nahen Ausland wohnenden Staatsbediensteten schwierig, noch den Überblick zu behalten. Die CGFP appelliert deshalb an die Regierung, die Grenzgänger nicht im Stich zu lassen, zumal infolge der verschärften Wohnungsprobleme auch immer mehr Staatsbedienstete ihren Wohnsitz in das nahe Ausland verlegen.
 
Die CGFP hat die Finanzministerin dazu aufgefordert, die Verhandlungen mit den Nachbarländern zu intensivieren, um somit eine dauerhafte Lösung für die im Staatsdienst tätigen Pendler zu finden. Ohne einen konkreten Zeitplan zu nennen, versicherte die Ministerin, dass sich ihr Ministerium darum bemühe, gemeinsam mit den Nachbarländern die Ungleichbehandlung durch Anpassungen bei den entsprechenden Steuerkonventionen aus der Welt zu schaffen.
 
In diesem Zusammenhang forderte die CGFP-Exekutive, dass öffentlich Bedienstete im Vergleich zum Privatsektor keine Nachteile erfahren dürfen. Zudem dürfen in keinem der drei Nachbarstaaten Verschlechterungen gegenüber den in Corona-Zeiten beschlossenen Sonderreglungen entstehen. Staatsbedienstete, die in Deutschland, Frankreich oder Belgien Telearbeit leisten, dürfen nicht steuerlich benachteiligt werden – unabhängig von der Anzahl der geleisteten Homeoffice-Tage.
 
Ursprünglich hatte die CGFP die beiden Regierungsmitglieder Yuriko Backes und Marc Hansen um eine gemeinsame Unterredung gebeten, die bedauerlicherweise nicht zustande kam. Für den Minister des öffentlichen Dienstes scheinen zudem auch die Herausforderungen im Kampf gegen den Klimawandel völlig zweitrangig zu sein. Wie sonst ist es zu erklären, dass sich das besagte Regierungsmitglied immer noch weigert festzulegen, wie oft Staatsbedienstete in Zukunft im Homeoffice arbeiten dürfen. Dabei würde eine Rotation zwischen Heimarbeit und Anwesenheitszeiten es ermöglichen, die Fahrt zum Arbeitsplatz einzudämmen und somit die CO2-Emissionen deutlich zu verringern.
 
CGFP: Mindestens ein Tag Homeoffice pro Woche
 
Die CGFP bleibt bei ihrer Forderung, den öffentlich Bediensteten mindestens einen Tag Homeoffice pro Woche zu gewähren, es sei denn, der betreffende Verwaltungschef kann seine Verweigerung mit triftigen Gründen rechtfertigen. Rückendeckung erhält die CGFP in diesem Punkt inzwischen auch von zwei Regierungsparteien.
 
Den Beweis dafür, dass die CGFP-Forderung keineswegs überzogen ist, liefert eine rekordverdächtige Petition, die sogar zwei Tage Homeoffice pro Woche fordert – auch für Grenzgänger. Der Bittsteller hat mit der erst vor Kurzem gestarteten Petition innerhalb kürzester Zeit das Quorum für eine Debatte im zuständigen Parlamentsausschuss erreicht.
 
*Nähere Einzelheiten betreffend die Besteuerung der Telearbeit im öffentlichen Dienst finden Sie auf der Homepage der Steuerverwaltung: https://impotsdirects.public.lu/fr/archive/Actualites/actu14072022.html