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Haushaltsentwurf 2023: CGFP vermisst strukturelle Reformen im Steuerbereich

12.10.2022

Haushaltsentwurf 2023: CGFP vermisst strukturelle Reformen im Steuerbereich
Die Tripartite-Beschlüsse zur Inflationsbekämpfung und zur Stärkung der Kaufkraft spiegeln sich deutlich im Haushaltsentwurf 2023 wider, der an diesem Mittwoch im Parlament vorgestellt wurde. Die CGFP hätte es jedoch begrüßt, wenn darüber hinaus zusätzliche Maßnahmen zur finanziellen Entlastung der Privathaushalte angekündigt worden wären. Ein Jahr vor den Parlamentswahlen belässt es die Dreierkoalition bei einigen punktuellen Steuererleichterungen. Wer auf wegweisende und zukunftsorientierte Akzente gehofft hatte, wurde enttäuscht.
 
Mit Bedauern stellt die CGFP fest, dass die Regierung erwartungsgemäß in dieser Legislaturperiode nicht mehr dazu bereit ist, die längst überfällige Anpassung der Steuertabelle an die Inflation vorzunehmen. Auch wenn die CGFP zum Teil Verständnis dafür haben kann, dass eine große Steuerreform zu diesem Zeitpunkt nicht machbar ist, wäre zumindest eine partielle Angleichung der Steuertabelle mehr als nur angebracht gewesen. Dies umso mehr, als der Zentralstaat Ende August einen Überschuss von 1,5 Milliarden Euro aufwies.
 
Die letzte Anpassung der Steuertabelle an die Inflation erfolgte im Jahr 2017. Obwohl die Bürger infolge einer Nicht-Anpassung erheblich an Kaufkraftverlust eingebüßt haben, weigert sich die Regierung, der kalten Progression entgegenzusteuern. Bei der jüngsten Tripartite setzte sich die CGFP mit aller Entschlossenheit dafür ein, dass der Indexmechanismus nicht angetastet wird. In Zeiten einer galoppierenden Inflation reicht der Erhalt dieser altbewährten sozialen Errungenschaft jedoch bei Weitem nicht mehr aus, um den Bürgern, bis weit in die Mittelschicht hinein, zu helfen, die drastischen Preisanstiege zu verkraften.
 
CGFP-Forderung für Alleinerziehende berücksichtigt
 
Mit Genugtuung stellt die CGFP fest, dass die Regierung jetzt – nach jahrelangem Zögern – den alleinerziehenden Eltern entgegenkommt. So wird der Steuerkredit für die Betroffenen künftig bei rund 2.500 Euro für ein Jahreseinkommen von bis zu 60.000 Euro liegen. Somit wird die langjährige CGFP-Forderung nach einer Reform der Steuerklasse 1a zumindest ansatzweise erfüllt. Die von der Regierung beschlossene Maßnahme stellt zwar einen ersten Schritt in die richtige Richtung dar. Sollte jedoch dieser Handlungsspielraum nicht im vollen Umfang genutzt werden, wäre diese Maßnahme lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein.
 
Bekenntnis für einen leistungsstarken Staat
 
Zufrieden zeigt sich die CGFP darüber, dass Blau-Rot-Grün fest dazu entschlossen ist, auch in Zukunft einen leistungsstarken öffentlichen Dienst zu gewährleisten. Die hervorragende und engagierte Arbeit, die in Krisenzeiten und darüber hinaus im Staatsdienst geleistet wurde, hat eindrucksvoll gezeigt, dass ein gut funktionierender Staat bei der Krisenüberwindung unentbehrlich ist. Dies hat wohl auch die Regierung dazu bewogen, die laufenden Kosten der öffentlichen Hand nicht einzuschränken.
 
Allein im kommenden Jahr sollen insgesamt 1.400 neue Posten geschaffen werden. Diese Ankündigung seitens der Regierung ist jedoch mit Vorsicht zu genießen. Erfahrungsgemäß wurde in den vergangenen Jahren häufig nur ein Teil der ausgeschriebenen Posten besetzt.
 
Damit sich diese Situation nicht wiederholt, müssen die politischen Entscheidungsträger zusätzliche Anstrengungen unternehmen. So muss sichergestellt werden, dass die Verwaltungen bei der personellen Aufstockung Mitarbeiter finden, die dem gewünschten Profil entsprechen. In diesem Sinne ist es mehr als nur wichtig, Sorge dafür zu tragen, dass der öffentliche Dienst auch in den kommenden Jahren weiterhin für kompetente Arbeitnehmer attraktiv bleibt.