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CGFP-Nationalvorstand befasst sich mit der künftigen Vorruhestandsregelung im Staatsdienst

14.11.2022

CGFP-Nationalvorstand befasst sich mit der künftigen Vorruhestandsregelung im Staatsdienst
Der CGFP-Nationalvorstand hat sich in seiner Sitzung an diesem Montag mit der künftigen Vorruhestandsregelung im öffentlichen Dienst auseinandergesetzt. Das Gremium erteilte den von einer CGFP-Arbeitsgruppe zusammengetragenen Forderungen grünes Licht. Das entsprechende Dokument wird jetzt dem Minister des öffentlichen Dienstes unterbreitet.
 
Künftig sollen auch öffentlich Bedienstete, die nach dem 1. Januar 1999 dem Staatsdienst beigetreten sind und mindestens 20 Jahre lang Schichtdienst vorweisen können, mit 57 Jahren in den Ruhestand gehen dürfen. Im jüngsten Gehälterabkommen hatten sich die CGFP und die Regierung auf die Umsetzung einer derartigen Regelung geeinigt. Die Wiedereinführung dieser Maßnahme wird für Tausende staatliche Mitarbeiter eine wesentliche Verbesserung darstellen.
 
Mehr Rechtsbeistand für die Staatsbediensteten
 
Ein weiteres Vorhaben, das sich auf der Zielgeraden befindet, betrifft den Entwurf über den Rechtsbeistand, den der Staat den öffentlich Bediensteten in Streitfällen gewährt. Die zuständige CGFP-Arbeitsgruppe wird dem Beamtenminister ihre Schlussfolgerungen demnächst zukommen lassen. Oberstes Ziel ist es, sicherzustellen, dass Staatsbedienstete, die bei der Ausübung ihres Berufs Rechtshilfe brauchen, auf eine schnelle, unbürokratische und zuverlässige Art und Weise juristischen Beistand erhalten.
 
Forderung nach tiefgreifenderen Maßnahmen im Steuerbereich
 
Auf der Tagesordnung des CGFP-Nationalvorstandes stand auch eine Analyse der Budgetvorlage 2023. Das Gremium wies darauf hin, dass sich die Staatsfinanzen in den ersten acht Monaten dieses Jahres besser entwickelt hätten als erwartet. Gefordert wird, dass die Regierung die jüngsten Zahlen schnellstens nachreicht.  Abzuwarten bleibe, ob sich die haushaltspolitische Lage bis zum Jahresende derart dramatisch entwickele oder ob die düsteren Prognosen – wie so oft in der Vergangenheit ­– letztlich doch nicht eintreten.
 
Insbesondere im Steuerbereich fordert die CGFP tiefgreifende Maßnahmen, die für den Abbau sozialer Ungleichheiten entscheidend sind. Zur Verringerung der sogenannten „kalten Progression“ würde sich die Einführung zusätzlicher Steuerstufen aufdrängen, hieß es. Auch Überlegungen zu einer Erhöhung des Spitzensteuersatzes dürften kein Tabu sein. Mit Blick auf den Haushaltsentwurf wurde das nach wie vor hohe Investitionsvolumen ausdrücklich begrüßt.
 
CGFP duldet keine Verstöße gegen demokratische Grundprinzipien
 
Bei einigen Anliegen, die den Staatsdienst betreffen, hat die Regierung neulich auf sektorieller Ebene Abkommen mit Fachverbänden abgeschlossen, die nicht der CGFP angehören. Dieser Umstand sorgte in der jüngsten Sitzung des CGFP-Nationalvorstands für Aufruhr. Das Gremium erinnerte daran, dass die CGFP mit ihren mehr als 60 Mitgliedsorganisationen als einzige Gewerkschaft über die nationale Repräsentativität im öffentlichen Dienst verfüge.
 
Folglich seien die CGFP und deren Fachverbände für alle nationalen sowie sektoriellen Anliegen, die im Zusammenhang mit dem öffentlichen Dienst stehen, die einzigen berechtigten Ansprechpartner für die politisch Verantwortlichen. Diese Legitimität beruhe auf der haushohen Mehrheit, die die CGFP seit Jahrzehnten bei den Berufswahlen im Staatsdienst erlange. Jede Abweichung von diesen Ergebnissen werde in Zukunft von der der CGFP als eine Missachtung des Wählerwillens betrachtet und nicht geduldet.