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CGFP: Durchbruch bei Harmonisierung der unteren staatlichen Laufbahnen

14.01.2022

CGFP: Durchbruch bei Harmonisierung der unteren staatlichen Laufbahnen
Bei der Unterzeichnung des jüngsten Gehälterabkommens für den öffentlichen Dienst hatten sich die CGFP und die Regierung im März vergangenen Jahres u.a. darauf geeinigt, die aus der Analyse zur Harmonisierung der unteren staatlichen Laufbahnen gewonnenen Erkenntnisse schleunigst zu verwirklichen. Die Zielsetzung bestand darin, ganz im Zeichen der Transparenz eine wesentlich gerechtere Struktur zu schaffen als die jetzige. Jahrelang sorgte die ungleiche Vergütung für großen Unmut bei den Beschäftigten.
 
Monatelang verhandelte eine CGFP-Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von CGFP-Vizepräsident Gilbert Goergen mit dem Minister des öffentlichen Dienstes über eine längst überfällige Anpassung. Dank ihrer Hartnäckigkeit und ihrem Verhandlungsgeschick gelang es der CGFP-Delegation, dem Minister wichtige Zugeständnisse abzuringen. Das entsprechende Abkommen wurde am heutigen Freitag von beiden Seiten unterzeichnet.
 
Künftig werden lediglich zwei der bisherigen vier Gehaltsgruppen beibehalten (C1 und C2). Jene Staatsbediensteten, die derzeit der Laufbahn D1 angehören, werden in die C1 Karriere aufgenommen. Diejenigen, welche die D2 und D3 Laufbahn eingeschlagen haben, werden in die C2 Karriere eingegliedert. Öffentlich Bedienstete, die mindestens fünf Jahre Sekundarstufe oder eine gleichwertige Ausbildung vorweisen können, werden der C1 Kategorie zugeordnet, die übrigen Mitarbeiter werden in die C2 Laufbahn eingefügt.
 
Für die Bediensteten der Gehaltsgruppen C1 und C2 erfolgt am Ende ihrer Laufbahn eine Gehaltsanpassung. Bei den Verhandlungen pochte die CGFP darauf, dass niemand im Zuge der Harmonisierung finanzielle Einbußen in Kauf nehmen muss.
 
Vereinfachung der beruflichen Neuorientierung
 
In bestimmten Gehaltsgruppen stoßen derzeit manche Staatsbedienstete, die einen Wechsel in eine andere Verwaltung beabsichtigen, auf unüberwindbare Hürden. Infolge der nun bevorstehenden Anpassungen wird dieses Problem aus der Welt geschafft, sodass einer beruflichen Neuorientierung – falls diese erwünscht ist – nichts mehr im Wege steht.
 
Die Indexpunkte, die für Posten mit besonderer Verantwortung („postes à responsabilité particulière/PAP) gewährt wurden, werden nicht angetastet. In der C1 Laufbahn fallen 15 Punkte an, in der C2 Laufbahn sind es deren zehn. Für die wenigen Fälle, in denen die Harmonisierung letztlich zu einer Benachteiligung führen könnte, wurden Übergangsbestimmungen vereinbart. Beibehalten werden zudem auch die zehn Punkte, die einem öffentlich Bediensteten zustehen, der im Besitz einer Meisterprüfung (brevet de maîtrise) ist.
 
Verbeamtung aller Staatsangestellten nun möglich
 
Damit die ausgehandelte Harmonisierung gänzlich verwirklicht werden kann, müssen bestehende Reglemente, wie z.B. bei der Polizei sowie bei der Armee, den neuen Bestimmungen angepasst werden.
 
Das am heutigen Freitag unterzeichnete Abkommen stellt zudem ein Novum dar: Nunmehr erhalten Staatsangestellte in den unteren Laufbahnen, unter Berücksichtigung gewisser Voraussetzungen, die Möglichkeit einer Verbeamtung.
 
Die CGFP zeigt sich erfreut darüber, dass die in Verzug geratene Harmonisierung der sogenannten „carrières inférieures“ nach langen und zähen Verhandlungen endlich unter Dach und Fach ist. Sie äußert zugleich den Wunsch, dass bald auch die Neuregelung der Laufbahn des Pflegepersonals („aide-soignants“) zu einem erfolgreichen Abschluss gelangt. An die Regierung geht der dringliche Appell, Sorge dafür zu tragen, dass die restlichen Punkte des Gehälterabkommens fristgerecht umgesetzt werden.
 

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