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Rentrée sociale: CGFP prüft rechtliche Schritte gegen die Regierung

11.10.2021

Rentrée sociale: CGFP prüft rechtliche Schritte gegen die Regierung
Anlässlich der „Rentrée sociale“ bestätigte der CGFP-Nationalvorstand an diesem Montag, dass die bösartigen Fehlinterpretationen der Regierung betreffend das Gehälterabkommen im öffentlichen Dienst rechtliche Folgen nach sich ziehen könnten. Dreh- und Angelpunkt der Kontroverse ist folgender Passus: „Le présent accord ne contiendra pas d’augmentation financière structurelle.“ Unter Berufung auf diesen Auszug hat die Dreierkoalition mehrmals fälschlicherweise behauptet, das Besoldungsabkommen lasse bis Anfang 2023 keine sektoriellen Verbesserungen zu.
 
Rechtsgutachten in Ausarbeitung
 
Diese Sichtweise ist absoluter Nonsens. Tatsache ist, dass die CGFP im März angesichts der damals ernsthaften Corona-Lage vorläufig keine lineare Punktwertwerterhöhung in Anspruch nehmen wollte. Der Verzicht auf eine generelle Gehaltserhöhung bedeutet jedoch keineswegs, dass finanzielle Aufwertungen in einigen Bereichen des Staatsdienstes von vornherein ausgeschlossen sind.
 
Die rücksichtsvolle Herangehensweise der CGFP bei den Gehälterverhandlungen wird nun schamlos von der Dreierkoalition missbraucht, um berechtigten sektoriellen Forderungen eine Abfuhr zu erteilen. Gleichzeitig zielt diese Desinformationspolitik darauf ab, die CGFP-Mitgliedsorganisationen gegen ihren Dachverband aufzuhetzen. Inzwischen hat die CGFP eine Anwaltskanzlei mit dieser Angelegenheit beauftragt. In dem Rechtsgutachten, das demnächst der Regierung vorgelegt wird, kommen die Juristen zum Schluss, dass die Dreierkoalition das Besoldungsabkommen völlig falsch auslegt.
 
Die Zukunft des Homeoffice nach der Pandemie  
 
Im jüngsten Gehälterabkommen einigten sich die CGFP und die Regierung darauf, einen neuen rechtlichen Rahmen für die künftige Handhabung der Telearbeit im gesamten Staatsdienst zu schaffen.  Inzwischen hat eine CGFP-Arbeitsgruppe einen umfangreichen Forderungskatalog aufgestellt. Dieses Dokument, das als Grundlage für die Verhandlungen mit der Regierung dient, wurde heute vom CGFP-Nationalvorstand verabschiedet.
 
Die Möglichkeit, von zuhause aus zu arbeiten, darf niemandem aufgezwungen werden. Der Anwendungsbereich des Homeoffice muss in gegenseitigem Einverständnis festgelegt werden. Telearbeiter dürfen keiner höheren Arbeitsbelastung ausgesetzt sein als Präsenzmitarbeiter.
 
Eine weitere CGFP-Kernforderung ist das Recht auf Abschalten vom Internet und dem E-Mail-Verkehr: Somit wird eine klare Trennung zwischen Berufs- und Familienleben vollzogen. Telearbeit darf nicht in eine unkontrollierte Flexibilisierung münden und zu schlechteren Arbeitsbedingungen führen.
 
Nach Ansicht der CGFP darf Heimarbeit nicht ausschließlich an den Wohnsitz des Mitarbeiters gekoppelt werden. Schließlich tritt die CGFP dafür ein, dass Grenzgänger, die im Homeoffice ihren Beruf ausüben, sowohl bei der Besteuerung als auch bei der Sozialversicherung keine erheblichen Nachteile erfahren dürfen.
 
Die Schwächen des Bewertungssystems
 
Ein leidiges Thema im öffentlichen Dienst ist das unsägliche Bewertungssystem. Gemäß dem Gehälterabkommen wird das strittige Konzept einer schonungslosen Analyse unterzogen. Bis zum 1. Juli 2022 werden die CGFP-Vertreter der Regierung in einer paritätisch besetzten Arbeitsgruppe die Schwächen dieser sinnlosen Übung darlegen.
 
Auf ihre Nachfrage hin erfuhr die CGFP, dass bei der Auswertung des Bewertungssystems zahlreiche Schlüsseldaten nicht in einer zentralen Datenbank erfasst wurden. So war das Beamtenministerium z.B. nicht in der Lage, die Ergebnisse den jeweiligen Leistungsstufen zuzuordnen. Unter diesen Umständen wird es für sie schwierig sein, eine standfeste Analyse durchzuführen.
 
Der Regierungsvorschlag, in Zusammenarbeit mit der CGFP eine groß angelegte Meinungsumfrage über das Bewertungssystem im öffentlichen Dienst zu starten, wurde heute vom CGFP-Nationalvorstand vehement zurückgewiesen. Sechs Jahre nach der Einführung der Benotungen steht jetzt schon fest, dass diese Schikane so überflüssig ist wie ein Sandkasten in der Sahara. Das äußerst magere Endergebnis rechtfertigt in keiner Weise die plumpe und überaus aufwendige Prozedur.
 
Sozialdialog in der Schwebe
 
Die Erholung der Staatsfinanzen ist ermutigend. Auch am Arbeitsmarkt bewegt sich die Zahl der Erwerbslosen unterhalb des Vorkrisenniveaus. Angesichts dieser positiven Entwicklung wäre eine Sparpolitik zulasten der Privathaushalte mehr als nur fragwürdig. Das vorsichtige Herantasten der Regierung mit den drei national repräsentativen Gewerkschaften bei der jüngsten Bipartite reicht nicht aus, um die gewaltigen Herausforderungen anzugehen. Die zum Jahresende vorgesehene Tripartite-Runde darf nicht ein drittes Mal hinausverzögert werden.
 
Klammheimliches Outsourcing im Staatsdienst
 
Mit Befremden hat die CGFP zur Kenntnis genommen, dass die Schlichtung (médiation) im öffentlichen Dienst nicht mehr vom „service psycho-social“ gewährleistet wird. Diese Aufgabe wurde dem Centre de Médiation civile et commerciale anvertraut. Diese externe Stelle geht auf eine Initiative der Handels- und Handwerkerkammer zurück.
 
Für die CGFP ist ein derartiges Outsourcing untragbar, da es berechtigte Zweifel gibt, ob dieses Gremium für außergerichtliche Konfliktlösungen im öffentlichen Dienst geeignet ist. Erschwerend hinzu kommt, dass eine der Konfliktparteien die Kosten der Schlichtung zahlen muss. Wie unter diesen Umständen die Unabhängigkeit gewährleistet werden kann, bleibt schleierhaft. Obwohl der psycho-soziale Dienst unter Mithilfe der CGFP gegründet wurde, empfand niemand es für nötig, der Gewerkschaft die vorgenommene Änderung mitzuteilen. Diese Vorgehensweise zeugt nicht von einer gesunden Sozialpartnerschaft.
 
Dringender Klärungsbedarf beim CovidCheck
 
Die Regierung will das CovidCheck-System auf den öffentlichen Dienst ausdehnen. Dem Vernehmen nach soll eine Verweigerung des CovidCheck-Regimes einem Verstoß gegen die Dienstpflicht der Beamten gleichgesetzt werden. Die CGFP fordert den Minister des öffentlichen Dienstes unmissverständlich dazu auf, die staatlichen Mitarbeiter noch vor der Abstimmung des Gesetzentwurfs über die diesbezüglichen Folgen schriftlich zu informieren. Die CGFP widersetzt sich bereits jetzt unverhältnismäßig harten Sanktionen. Vielmehr muss sich die Regierung darum bemühen, diese Menschen durch eine umfassende Aufklärung umzustimmen.  
 
In Zukunft obliegt es den jeweiligen Verwaltungschefs, selbst darüber zu befinden, ob sie das 3G-Prinzip (geimpft, genesen, getestet) in ihrer Behörde einführen wollen oder nicht. Was auf den ersten Blick wie eine freiwillige Entscheidung aussieht, ist jedoch im Grunde genommen eine Pflicht, da die Regierung den Covidcheck vorantreibt.
 
Nach Ansicht der CGFP darf der CovidCheck nicht außerhalb der Arbeitszeit erfolgen. Darüber hinaus muss der praktische Ablauf in enger Abstimmung mit den jeweiligen Personalvertretungen so gestaltet werden, dass keine langen Warteschlangen entstehen. Außerdem ist es Aufgabe des Staates, als Arbeitgeber die Kosten der zertifizierten Tests zu übernehmen.
 
Die CGFP fordert alternative Lösungen für CovidCheck-Verweigerer, wie z.B. das Tragen der Schutzmasken und die Einhaltung der sozialen Distanz. Abzuwarten bleibt, ob die diesbezügliche gesetzliche Grundlage wirklich unanfechtbar ist. Offensichtlich lässt es Blau-Rot-Grün darauf ankommen, sodass womöglich die Justiz diese Angelegenheit prüfen muss.

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