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Gehälterabkommen: CGFP schiebt Privatisierungstendenzen Riegel vor

04.03.2021

Gehälterabkommen: CGFP schiebt Privatisierungstendenzen Riegel vor
In einer noch nie da gewesenen Pandemie hat die CGFP erneut Vernunft walten lassen und sich mit der Regierung auf ein für Krisenzeiten angemessenes Gehälterabkommen im öffentlichen Dienst geeinigt. Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt zwei Jahre. Von Beginn an hatten beide Seiten ihren Willen bekräftigt, in einem konstruktiven Klima möglichst rasch lösungsorientierte Kompromisse zu erzielen.
 
Angesichts der aktuellen Krise hat die CGFP als zuverlässiger Sozialpartner auf strukturelle finanzielle Verbesserungen verzichtet. Im Vordergrund standen dieses Mal Forderungen, die den Staatshaushalt nicht belasten. So wurde der Schwerpunkt vorwiegend auf die Qualität der Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst gelegt.
 
Die CGFP und die Regierung stimmten darüber ein, dass der Staatsdienst bei der Krisenbewältigung in enger Zusammenarbeit mit anderen Akteuren aus dem Privatsektor eine wichtige Rolle einnimmt. Damit der Staat auch künftig der Bevölkerung in schwierigen Zeiten Rückhalt und Kontinuität gewährleisten kann, wehrt sich die CGFP gegen jede Schwächung des öffentlichen Dienstes.
 
Erhalt der sozialen Errungenschaften
 
Auf Drängen der CGFP verpflichtet sich die Regierung dazu, sämtliche soziale Errungenschaften der Staatsbediensteten nicht anzutasten. Das Vergütungssystem einschließlich aller Prämien und des 13. Monats wird somit nicht infrage gestellt.
 
In ihrem jüngsten Abkommen mit der CGFP macht die Regierung ein klares Bekenntnis zu einem starken öffentlichen Dienst. Zugleich ist die Dreierkoalition gewillt, die Kompetenzen des öffentlichen Dienstes zu bewahren. Der CGFP ist es somit gelungen, weiteren Privatisierungsbestrebungen einen Riegel vorzuschieben. Fortan werden dem Parlament keine Gesetzentwürfe vorgelegt, die darauf abzielen, die erforderlichen beruflichen Qualifikationen zu verringern. Die Einstellungskriterien für staatliche Spitzenposten werden demnach nicht verwässert. Somit bleiben Qualität, Zuverlässigkeit und Effizienz des öffentlichen Dienstes gesichert.
 
Anpassungen beim Bewertungssystem
 
Seit Jahren ist die Einführung des schwerfälligen Bewertungssystems im öffentlichen Dienst der CGFP ein Dorn im Auge. Gemäß dem erzielten Abkommen wird dieses umstrittene Konzept bald einer kritischen und tiefgreifenden Analyse unterzogen. Eine paritätisch besetzte Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern der CGFP und der Regierung zusammensetzt, wird die Schwächen des Bewertungssystems schonungslos erforschen. Die Schlussfolgerungen hinsichtlich möglicher Anpassungen werden bis zum 1. Juli 2022 gezogen.
 
Während der Corona-Krise ist der Anteil der Beschäftigten, die von zu Hause aus arbeiten, rasant gestiegen. Zugleich zeigt sich jedoch, dass beim Homeoffice in vielen Hinsichten noch reichlich Klärungsbedarf besteht. In enger Zusammenarbeit mit der CGFP wird die Regierung einen Entwurf für eine großherzogliche Verordnung ausarbeiten. Nachdem die zuvor bestehende Verordnung im März 2020 abgeschafft wurde, wird jetzt wieder ein rechtlicher Rahmen für diese neue Arbeitsweise geschaffen, der den heutigen Gegebenheiten Rechnung trägt.
 
Ein weiteres Anliegen, das der CGFP sehr am Herzen liegt, ist der Schutz, den der Staat den öffentlich Bediensteten gewährt. Konkret geht es dabei um juristischen Beistand in Streitfällen sowie um finanzielle Entschädigungen, die im Falle eines schwerwiegenden Dienstunfalls ausbezahlt werden. Nachdem eine Arbeitsgruppe zur Analyse der gesetzlichen Bestimmungen eingesetzt wurde, werden die diesbezüglichen Schlussfolgerungen im Laufe dieses Jahres gezogen und anschließend umgesetzt.
 
Zudem werden die CGFP und die Regierung noch in diesem Jahr Verhandlungen aufnehmen, um das leidige Problem der Vorruhestandsregelung von jenen Staatsbeschäftigten anzugehen, die seit dem 1. Januar 1999 in den öffentlichen Dienst eingetreten sind und 20 Jahre lang Schichtdienst geleistet haben.
 
Harmonisierung der unteren Laufbahnen
 
Die Erkenntnisse, die aus der Analyse zur Harmonisierung der sogenannten unteren staatlichen Laufbahnen gewonnen wurden, werden schleunigst verwirklicht. Ziel ist es, eine transparentere und gerechtere Struktur zu schaffen. In diesem Sinne ist vorgesehen, künftig nur noch zwei Gehaltsgruppen (C1 und C2) beizubehalten, je nachdem, ob die Staatsbediensteten einen fünfjährigen Sekundarschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung absolviert haben. Die Harmonisierung der unteren Laufbahngruppen tritt am 1. Juli 2022 in Kraft. Die Problematik betreffend die Laufbahn des Pflegepersonals wird Bestandteil des Projektes zur Harmonisierung sein.
 
Ein weiterer Bestandteil des Abkommens betrifft die teilweise schweren Mängel, die infolge der Dienstrechtsreform von 2015 aufgetreten sind. Zwei Jahre lang führte die Regierung Gespräche mit den CGFP-Mitgliedsorganisationen über deren sektoriellen Belange. Die diesbezüglichen Schlussfolgerungen werden bis zum 1. Juli 2022 gezogen.
 
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass alle oben aufgeführten Beschlüsse auch bei sämtlichen Mitarbeitern der öffentlichen Einrichtungen angewandt werden, die Staatsbeamten oder -angestellten gleichgestellt sind. Gleiches trifft auch auf die Staatsangestellten, die Praktikanten sowie die Freiwilligen der Armee zu.

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