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CovidCheck am Arbeitsplatz: CGFP ringt der Regierung große Zugeständnisse ab

CovidCheck am Arbeitsplatz: CGFP ringt der Regierung große Zugeständnisse ab
Wochenlang setzte die Regierung die Corona-Bestimmungen am Arbeitsplatz im Alleingang durch, ohne dabei die Sozialpartner im Vorfeld konkret miteinzubeziehen.
 
Der massive gewerkschaftliche Druck der vergangenen Wochen hat sich inzwischen ausgezahlt: Bei der Ausarbeitung des neuen Covid-Gesetzes war die Dreierkoalition von Beginn an darum bemüht, im Dialog mit den Sozialpartnern eine Kompromisslösung zu finden. Im Hinblick auf die obligatorische Einführung des CovidCheck am Arbeitsplatz fanden die drei national repräsentativen Gewerkschaften CGFP, LCGB und OGBL sowie der Arbeitgeberdachverband UEL eine Einigung mit der Regierung.
 
Bei den neuen Bestimmungen des 3G-Konzepts, die Mitte Januar in der Berufswelt in Kraft treten werden, setzte die CGFP dank ihrer hartnäckigen Verhandlungsstrategie gleich mehrere ihrer Kernforderungen im Staatsdienst durch. Öffentlich Bedienstete, die keinen gültigen CovidCheck vorweisen können, müssen künftig kein Disziplinarverfahren mehr befürchten. Die Betroffenen können zudem weder direkt noch über Umwege entlassen werden.
 
Auch bei den Tests wurde ein Kompromiss erzielt. Die Staatsbediensteten, die ein erstes Vakzin erhalten haben, bekommen ab dem 15. Januar 2022 die Möglichkeit, in eigens eingerichteten Testzentren kostenlose zertifizierte Schnelltests durchführen zu lassen und das bis zur vollständigen Impfung.
 
Staatsbedienstete, denen der Zugang zum Arbeitsplatz infolge des CovidCheck verweigert wird, können mit der Zustimmung ihres Verwaltungschefs die gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubstage in Anspruch nehmen. Wird ihnen diese Option nicht gestattet, büßen sie einen Teil ihrer Vergütung ein. Gleiches gilt für jene Arbeitnehmer, die nicht von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten. In diesen Fällen entsprechen die finanziellen Einbußen den nicht geleisteten Arbeitsstunden. Jene Staatsbedienstete, die nicht über den herkömmlichen Urlaub verfügen, können ihre Abwesenheit am Arbeitsplatz mithilfe des Zeitsparkontos ausgleichen. Der „Compte épargne-temps“ (CET) kann zu diesem Zweck einen negativen Saldo aufweisen, der anschließend wieder schrittweise durch Überstunden abgebaut wird.
 
Auf Drängen der CGFP erklärte sich die Regierung dazu bereit, eine Sonderregelung für Personen, die infolge einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können, einzuführen. Diese Ausnahmeregelung bewahrt vulnerable Personen davor, vom beruflichen und gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen zu werden.
 
Ein weiteres wichtiges CGFP-Anliegen bestand darin, dafür zu sorgen, dass Staatsbedienstete, denen der Zugang zu ihrem Arbeitsplatz durch die Corona-Krise über einen längeren Zeitraum verwehrt bleibt, nicht durch das soziale Netz fallen.  Die Sozialleistungen bleiben somit gewährleistet.
 
Des Weiteren begrüßt die CGPF, dass im Staatsdienst künftig vier, statt drei Tage Telearbeit pro Woche möglich sind. Sie fordert jedoch gleichzeitig, dass die Regierung auch in diesem Punkt Verantwortung übernimmt und eine einheitliche sowie verbindliche Regelung umsetzt.  In jenen Bereichen, in denen das Homeoffice umsetzbar ist, sollte diese Arbeitsweise zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten maximal ausgeschöpft werden.
 
Die zahlreichen ausgehandelten Kompromisse verdeutlichen, dass in konstruktiven Gesprächen vernünftige und für alle Verhandlungspartner tragbare Lösungen erzielt werden können. Die Regierung wäre gut beraten, auch in anderen Bereichen nicht mehr von dem neu eingeschlagenen Weg des Sozialdialogs abzuweichen. Die jüngste Übereinkunft zwischen der Dreierkoalition und den Sozialpartnern hat jedem veranschaulicht, dass das „Lëtzebuerger Modell“ längst nicht ausgedient hat. Ob die Dreierkoalition dies dauerhaft ernst meint, wird sich bereits in Kürze bei der anstehenden nationalen Tripartite zeigen.