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ACTUALITÉS

Chance nicht verpassen

20.05.2021

Chance nicht verpassen

Das am 4. März 2021 von der CGFP mit der Regierung unterzeichnete Gehälterabkommen beinhaltet u.a. eine ganze Reihe von Punkten, durch die die Arbeitsbedingungen der öffentlich Bediensteten verbessert werden.  Die CGFP fordert, dass die Schlussfolgerungen der paritätisch besetzten Arbeitsgruppen im Interesse ihrer Mitglieder gezogen werden. Alles andere wäre fatal und für die CGFP in keiner Weise hinnehmbar.

Ein Abkommen, laut Wörterbuch eine Übereinkunft zwischen zwei oder mehreren vertragschließenden Parteien, legt vom Prinzip her Grundlagen fest, die bindend und wirksam sind. Auch wenn sie in der Normenhierarchie, der Normenpyramide also, die in der Rechtswissenschaft das Über- und Unterordnungsverhältnis der Rechtsnormen regelt, nicht einmal vorkommen, sind die Unterzeichnerparteien allerdings gehalten, die Bestimmungen zu beachten und ihren Verpflichtungen nachzukommen – dies umso mehr, wenn solche Vereinbarungen – wie bei den sektoriellen Abkommen über die Arbeitszeitregelung geschehen – mit der Vorgabe geschlossen werden, die darin enthaltenen Auflagen und Verfügungen zeitnah eins zu eins in eine großherzogliche Verordnung einfließen zu lassen.

Die CGFP hat in jüngster Vergangenheit gleich sieben solcher Abkommen unterzeichnet oder zumindest mitgetragen. Da wären zunächst einmal die insgesamt drei Einigungen zur Arbeitszeitregelung bei der Polizei (zwei Übereinkünfte) und der Armee (eine Vereinbarung). Die Tatsache, dass in beiden Fällen eine Vertragspartei die in dem Papier vorgesehene Kontrollkommission einberufen musste, lässt tief blicken. Verschiedene Punkte aus diesen  Vereinbarungen sind in der Tat noch immer nicht umgesetzt worden, und die Verwaltungen müssen sich die Frage gefallen lassen, wieso sie nicht schon vorab auf mögliche Probleme bei der Umsetzung aufmerksam gemacht hatten, bevor sie ihre Ressortminister deren Unterschrift unter die Abkommen setzen ließen.

Und wenn die CGFP in einer der letzten Sitzungen einer dieser Kontrollkommissionen mehrmals die Frage aufwarf, ob sich das Abkommen in seiner Gesamtheit überhaupt umsetzen ließe, heißt das keinesfalls – wie fälschlicherweise in einem Sitzungsprotokoll dargelegt –, dass die CGFP Änderungen bei der Umwandlung des Abkommens in eine großherzogliche Verordnung zugestimmt hätte. Das Gegenteil ist nämlich der Fall. Und der entsprechende Passus in dem Sitzungsprotokoll wurde mittlerweile umformuliert.

Die Umsetzung der von der CGFP-Mitgliedsorganisation SNPPL unterzeichneten Vereinbarung bei den Rettungsdiensten, innerhalb des CGDIS, hat fast schon Modellcharakter, auch wenn mit der Gestaltung des Arbeitsablaufs noch ein wesentlicher Punkt zu klären bleibt. Nach anfänglichen Diskussionen über Kompetenzfragen (wer ist in einer öffentlichen Einrichtung ermächtigt, ein solches Abkommen zu unterzeichnen?) konnten sich die Parteien auf ein Grundsatzpapier einigen, das sowohl den Interessen der dort Beschäftigten Rechnung trägt als auch die Bedürfnisse und die Anforderungen an diese nationale Einrichtung berücksichtigt.

Noch auf sich warten lässt hingegen die Umsetzung des im Januar 2020 von der CGFP mit der Regierung unterzeichneten Abkommens zur Arbeitszeitregelung im gesamten öffentlichen Dienst, das dringend erforderliche Anpassungen am Beamtenstatut beinhaltet, um sektorielle Ausnahmeregelungen überhaupt erst möglich zu machen. Die Berufskammer der öffentlich Bediensteten hat ihr Gutachten dazu bereits vor geraumer Zeit abgegeben. Der Staatsrat hingegen hüllt sich noch immer in Schweigen (Stand bei Redaktionsschluss). Erst wenn das Gutachten der Hohen Körperschaft vorliegt, kann der Entwurf der Abgeordnetenkammer zum Votum vorgelegt werden.

Als einen großen Erfolg wertet die CGFP nach wie vor das Anfang Februar dieses Jahres mit Bildungsminister Claude Meisch unterzeichnete Abkommen, mit dem den Privatisierungstendenzen im Unterrichtswesen endgültig einen Riegel vorgeschoben wird. Die Regierung hat sich einerseits dazu verpflichtet, den Gesetzentwurf zur Besetzung von Spitzenposten in bestimmten Verwaltungen unter Berücksichtigung der CGFP-Einwände anzupassen. Und andererseits soll der schon im November vergangenen Jahres in der Schublade verschwundene Gesetzentwurf zur Vergabe von Direktionsposten in vier sogenannten spezialisierten Lyzeen in seiner Gesamtheit ersetzt werden, sobald ein neuer Entwurf vorliegt. Jetzt, mehr als drei Monate nach der Unterzeichnung dieses Abkommens, wäre es allmählich an der Zeit, dass die vorbereitenden Arbeiten dazu, unter Einbindung der hierfür zuständigen CGFP-Fachverbände, anlaufen würden.

Bleibt, gewissermaßen als krönender Abschluss, das am 4. März 2021 von der CGFP mit der Regierung unterzeichnete Gehälterabkommen für den gesamten öffentlichen Dienst mit einer Laufzeit von zwei Jahren.

Dass die Pandemie die Verhandlungen nicht unbedingt einfach gestaltete, muss an dieser Stelle wohl nicht eigens hervorgehoben werden. Wie in der Vergangenheit, war der CGFP auch dieses Mal daran gelegen, die Interessen der öffentlich Bediensteten mit denjenigen des Landes in Einklang zu bringen. Herausgekommen ist dabei am Ende ein Abkommen, das für die Jahre 2021 und 2022 wohl keine linearen Verbesserungen in Bezug auf die Vergütung beinhaltet, dafür aber u.a. die Verpflichtung der Regierung, die in der Vergangenheit zum Teil schwer erkämpften Besitzstände der öffentlich Bediensteten über denselben Zeitraum nicht anzutasten. Als nicht weniger wichtig erweist sich für die CGFP das darin festgeschriebene Bekenntnis gegen jedwede Privatisierungstendenzen im Staatsdienst – alles in allem eine von beiden Seiten als vernünftiges Abkommen gewertete Übereinkunft, die in diese außergewöhnliche Zeit passt.

Hinzu kommen eine ganze Reihe von Punkten, durch die die Arbeitsbedingungen der öffentlich Bediensteten verbessert werden, wohlwissend, dass das Abkommen in gewissen Fragen die Einrichtung von paritätisch besetzten Arbeitsgruppen vorsieht, aus deren Analysen dann entsprechende Schlussfolgerungen gezogen werden.

Ob es sich nun um

•     die Analyse des Bewertungssystems im öffentlichen Dienst handelt;

•     die Einführung der Frühpension für Bedienstete, die nach 1999 eingestellt wurden und 20 Jahre lang Schichtarbeit leisteten;

•     die Harmonisierung der unteren Laufbahnen im öffentlichen Dienst;

•     oder die Ergebnisse aus den sektoriellen Gesprächen mit den CGFP-Fachverbänden;

so erwartet die CGFP nicht nur, sondern sie fordert ausdrücklich, auch mit Blick auf ihr verantwortungsvolles Verhalten bei den jüngsten Verhandlungen, dass die Schlussfolgerungen daraus ganz und gar im Interesse ihrer Mitglieder und somit des gesamten öffentlichen Dienstes gezogen werden. Alles andere wäre fatal und für die CGFP in keiner Weise hinnehmbar.

Ihre Hoffnungen setzt die CGFP dabei in Beamtenminister Marc Hansen, als Verfechter der Interessen des öffentlichen Dienstes innerhalb der Regierung. Einmal mehr hat er nun die Gelegenheit zu zeigen, dass er nicht nur Minister des öffentlichen Dienstes, sondern vor allen Dingen Minister für den öffentlichen Dienst ist. Diese Chance ist ihm nun gegeben – und diese Chance sollte er bitte schön nicht verpassen!

Steve Heiliger,
CGFP-Generalsekretär

Steve Heiliger