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ACTUALITÉS

CGFP kündigt zwei Schlichtungsprozeduren an

11.06.2020

CGFP kündigt zwei Schlichtungsprozeduren an
Aus unerklärlichen Gründen lässt eine Einigung über die sektoriellen Abkommen zur Arbeitszeitregelung sowohl beim Corps grand-ducal d’incendie et de secours (CGDIS) als auch bei der Zollverwaltung noch immer auf sich warten. Diese beschämende Hinhaltetaktik der Regierung dauert bereits mehr als ein Jahr an.
 
Die CGFP und deren betroffenen Mitgliedsorganisationen wollen dieser ablehnenden Haltung nicht länger zusehen. Die sanitäre Krise hat vor Augen geführt, dass sich ernsthafte Maßnahmen in puncto Arbeitszeitregelung mehr denn je aufdrängen. Der CGFP-Exekutivrat hat deshalb in seiner heutigen Sitzung beschlossen, in beiden Fällen eine Schlichtungsprozedur einzuleiten.
 
Die Trägheit der Politik in dieser wichtigen Angelegenheit ist mit nichts zu entschuldigen. In beiden Fällen kann eine Übereinkunft zur Arbeitszeitregelung ohne großen Aufwand und mit einem simplen Federstrich besiegelt werden. Warum diese reine Formalität so viel Zeit in Anspruch nimmt, bleibt schleierhaft. Immerhin wurde bereits mit dem Polizei- und Armeeabkommen wertvolle Vorarbeit für weitere Vereinbarungen geleistet.
 
Mit ihrer Gleichgültigkeit zollt die Regierung der Belegschaft keinen Respekt. Der exemplarische Einsatz, den die Mitarbeiter des CGDIS und der Zollverwaltung während der Corona-Krise geleistet haben, scheint bei der Koalition eine erschreckend schmale Anerkennung zu finden. Dabei sind punktuelle Anpassungen zur Berücksichtigung der EU-Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) gerade in diesen beiden Bereichen dringend erforderlich.
 
Die Politik darf sich nicht vor ihrer Verantwortung drücken. Das Aushandeln von derartigen Abkommen, die sich teilweise auf das öffentliche Statut auswirken, gehört eindeutig zum Kompetenzbereich der Regierung. Ziel muss es sein, einen Rahmen zu schaffen, der es ermöglicht, in spezifischen Fällen von den allgemeingültigen Arbeitszeitregelungen abzuweichen, ohne dass die Mitarbeiter bei der Ausübung ihres Berufs eingeschränkt werden.

Beamtenminister muss sich bewegen
 
In seiner jüngsten Sitzung beschäftigte sich der CGFP-Exekutivrat auch mit den Lockerungsmaßnahmen, die nach dem vorläufigen Höhepunkt der Pandemie-Krise beschlossen wurden. Mitte Mai hatte die CGFP Beamtenminister Marc Hansen einen diesbezüglichen Forderungskatalog zukommen lassen. Erwähnt wurden zudem mehrere No Gos, die in manchen Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen bei der Umsetzung der Sicherheits- und Hygienevorschriften festgestellt wurden.
 
In einer Videoschalte mit CGFP-Vertretern Ende Mai hatte der Minister des öffentlichen Dienstes absolut kein Entgegenkommen gezeigt. Der CGFP-Exekutivrat ist erbost darüber, dass beinahe alle konstruktiven CGFP-Vorschläge im Sinne einer geordneten Rückkehr zum Arbeitsplatz abgeschmettert wurden. Die CGFP-Exekutive wurde jetzt damit beauftragt, erneut einzuschreiten, um Minister Hansen zum Einlenken zu bewegen.
 
Wegen der Covid-19-Krise konnten einige öffentlich Bedienstete ihren Urlaub nicht wie ursprünglich geplant nehmen. Zur Vermeidung von möglichen personellen Engpässen Ende des Jahres hatte die CGFP Sonderregelungen bei der Gestaltung der Urlaubstage vorgeschlagen. Diese nützlichen Anregungen wurden jedoch zurückgewiesen.
 
Stattdessen schwebt dem Beamtenminister vor, die Telearbeit in großem Umfang im Staatsdienst einzuführen. Die CGFP ist diesem Vorhaben keineswegs feindlich gesinnt, vorausgesetzt, dass nichts überstürzt oder zu Ungunsten der Staatsbediensteten umgesetzt wird. Eine Grundsatzdebatte über das Homeoffice zu führen, reicht allerdings bei Weitem nicht aus. An das Ministerium des öffentlichen Dienstes geht der Aufruf, einen ausführlichen Bericht über die Schwachstellen zu veröffentlichen. Außerdem müssen auf gesetzlicher Ebene klare und verbindliche Regeln aufgestellt werden, die die Mitarbeiter u.a. vor Schikanen oder dem Druck ständiger Erreichbarkeit im Privatleben schützen.
 
Bedenken über Covid-19-Gesetze
 
Abschließend analysierte der CGFP-Exekutivrat die Covid-19-Gesetzentwürfe, die die Verhaltensregeln nach Ablauf des „état de crise“ festlegen sollen. In erster Linie gelte es, unverhältnismäßige Einschnitte zu vermeiden, hieß es. Ausgehend von der Annahme, dass das Virus die Welt noch eine längere Zeit in Atem halten wird, bestünde die Gefahr, dass Grundrechte der Bürger auf unbegrenzte Dauer eingeschränkt würden. Die Kontrollfunktion des Parlaments dürfe nicht angetastet werden. Zur Festigung der Demokratie wäre eine Zweidrittelzustimmung dieser Gesetze ratsam. Sollten die Covid-19-Gesetze in ihrer jetzigen Form gutgeheißen werden, wird eine CGFP-Delegation am Tag der Abstimmung vor dem Parlament ihren Unmut kundtun.