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CGFP-Exekutive trifft CSV-Fraktion: Folgekosten der Krise im Fokus

21.07.2020

CGFP-Exekutive trifft CSV-Fraktion: Folgekosten der Krise im Fokus
Auf Anfrage der CSV kam es an diesem Montag zu einem ausgiebigen Meinungsaustausch zwischen der CGFP-Exekutive und der CSV-Fraktion. Im Mittelpunkt dieses konstruktiven Gespräches standen die wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen der Covid-Krise.
 
Beide Seiten waren sich darüber einig, dass ein engagiert geführter Sozialdialog zur Lösung der kommenden Herausforderungen erforderlich sei. Die CGFP begrüßte daher die Entscheidung der Regierung, die von den Gewerkschaften geforderte Tripartite-Runde einzuberufen. Im Herbst müssten jedoch die Folgekosten des entstandenen wirtschaftlichen Schadens auf der Agenda stehen.
 
Die Frage, wer die Rechnung für die Krise zahlen müsse, rücke zunehmend in den Mittelpunkt. Zur Bekämpfung der Pandemie habe der Staat Entscheidungen auf Kosten der Sozialversicherung getroffen. Dieses finanzielle Loch gelte es, zu stopfen. Bis jetzt habe sich die Regierung jedoch geweigert, dieses wichtige Thema anzugehen.
 
Bei der Fortsetzung der Dreierverhandlungen werde die CGFP die Regierung an ihr Versprechen erinnern, keine Sparpolitik zur Sanierung der öffentlichen Finanzen ins Auge zu fassen, hieß es weiter. Damit die dringend benötigte Konjunkturbelebung nicht gefährdet werde, dürften kurz- und mittelfristig gesehen keine Steuererhöhungen zulasten der natürlichen Personen in Erwägung gezogen werden.
 
Auf dem Höhepunkt der Krise habe Luxemburg – im Gegensatz zu anderen Ländern – auf einen gut funktionierenden öffentlichen Dienst zurückgreifen können. Die staatlichen und kommunalen Beschäftigten hätten dazu beigetragen, dass alle politischen und sanitären Maßnahmen, die kurzfristig beschlossen wurden, sofort umgesetzt wurden. Weite Teile des Staatsdienstes hätten sich als systemrelevant erwiesen und das öffentliche Leben aufrechterhalten.
 
Einheitliche Regeln für die Telearbeit
 
Angesichts einer sich schnell verändernden Welt würden sich auch die Staatsbediensteten ständig den neuen Gegebenheiten anpassen, hob die CGFP-Exekutive hervor. Die Digitalisierung öffentlich auf einen Podest zu heben, sei schön und gut. Zum Gelingen der hoch gesteckten Ziele müssten jedoch die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
 
Angesichts der Zunahme von Infektionen habe die Regierung die Verwaltungen dazu angewiesen, ihre Mitarbeiter an 3 Tagen pro Woche von zu Hause aus arbeiten zu lassen. Die CGFP sprach sich dafür aus, über diese Empfehlung hinauszugehen, sofern dies bei der Arbeitseinteilung möglich ist. Nach dem Ende des Krisenmodus sollte allerdings wieder ein ausgewogener Wechsel zwischen der Anwesenheit im Büro und der Heimarbeit erfolgen.
 
Eine generelle Einführung der Telearbeit im öffentlichen Dienst erfordere einheitliche, verlässliche Regeln, betonte die CGFP-Führungsspitze. Derzeit werde jedoch auf diesem Gebiet ein Großteil der Verantwortung auf die Verwaltungen abgewälzt. Viele juristische Fragen bedürften einer gesetzlichen Nachbesserung.
 
Stockende Krisenbewältigung
 
Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung des bilateralen Treffens war das jüngste Covid-19-Gesetz, das eine Fortsetzung der Notstandsmaßnahmen gewährleistet. Die CGFP-Exekutive rief in Erinnerung, dass sie sich bereits Anfang Mai kritisch zu den beiden ersten Entwürfen geäußert habe. Diese Bedenken seien damals von der Opposition und der Presse weitgehend ignoriert worden. Trotz einiger Änderungsanträge weise auch die neue Fassung noch immer Mängel auf. Außerdem habe sich die Regierung in eine Lage manövriert, die gesetzliche Anpassungen in dicht aufeinanderfolgenden Abständen erfordere. Die Krisenbewältigung werde dadurch zusätzlich erschwert.
 
Ferner beschwerte sich die CGFP, dass sie bei den Lockerungsmaßnahmen in den Verwaltungen von der Regierung nahezu überhaupt nicht zu Rate gezogen wurde. Einig waren sich CGFP und CSV, dass keine allseits nachvollziehbare Kriterien zu erkennen seien, aufgrund derer die Dreierkoalition ihre Lockerungsbeschlüsse verfasse.
 
Unglücklicher Vorstoß
 
Zum Schluss der Unterredung prangerte die CGFP einen kürzlich von der CSV eingereichten Gesetzantrag über den möglichen Eintritt von EU-Bürgern in den Polizeidienst an. Die CGFP zeigte sich über das Vorpreschen der größten Oppositionspartei überrascht. Dieser unglückliche Vorstoß sei bedauerlicherweise zu einem Zeitpunkt eingetreten, in dem der Sozialdialog auf dem Nullpunkt angelangt sei, hieß es weiter. Die CSV stimmte mit der CGFP überein, dass eine mögliche Öffnung des Polizeidienstes für EU-Bürger erst infrage käme, wenn zuvor alle anderen Optionen sorgfältig geprüft wurden.