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Beschämende Herangehensweise hoher Patronatsvertreter

21.10.2020

Beschämende Herangehensweise hoher  Patronatsvertreter
Die Pandemie ist längst nicht überstanden. Behörden und Bürger müssen jetzt die großen Herausforderungen gemeinsam angehen. Umso erbärmlicher wirkt der jüngste Versuch hoher Arbeitgebervertreter, Teile der Bevölkerung gegeneinander aufzuhetzen, hieß es am vergangenen 21. Oktober auf einer Pressekonferenz im Anschluss der Sitzung des CGFP-Nationalvorstandes. Vergangene Woche hatte die Handwerkerföderation gefordert, dass Kurzarbeit, Freistellung, Krankengeld, Elternurlaub sowie Urlaub aus familiären Gründen im öffentlichen Dienst künftig nur noch zu 80 % entschädigt werden sollen.
 
Eine derartige Forderung ist unfair und völlig fehl am Platz. Die Handwerksbetriebe werden wohl oder übel hinterfragen müssen, wie sinnvoll es ist, wenn die Kaufkraft vieler ihrer Kunden in angespannten Zeiten gemindert wird. Sozialen Neid auf Kosten anderer schüren ist somit wenig hilfreich und verschärft die ohnehin schon schwierige Lage. An vorderster Stelle sollte die wirtschaftliche Wiederbelebung stehen. Ausgerechnet auf dem Höhepunkt einer sanitären Krise finanzielle Einschnitte für erkranke Arbeitnehmer durchsetzen zu wollen, ist unmenschlich und skrupellos.
 
Darüber hinaus widerspricht die CGFP auf das Schärfste der Behauptung, alle Staatsbediensteten seien während des Lockdown bei vollem Lohnausgleich von der Arbeit befreit worden. Ein überwiegender Großteil der öffentlich Bediensteten haben ihre beruflichen Tätigkeiten aus dem Homeoffice verrichtet und leisteten dabei weitaus mehr, als von ihnen erfordert wurde.  
 
Der CGFP-Nationalvorstand kann derartige Praktiken überhaupt nicht nachvollziehen. Der rüde Ton dieser Scharfmacher entspricht nicht dem Geist, mit dem die CGFP in die nächste Tripartite-Sitzung gehen wird. Die CGFP verzichtet darauf, sich auf ein derart beschämendes Niveau herabzulassen. Stattdessen zieht sie es bei den anstehenden Dreiergesprächen vor, konstruktiv nach Lösungen im Interesse aller Beteiligten zu suchen.
 
Die Krise hat eindrucksvoll gezeigt, dass  der öffentliche Dienst systemrelevant ist. 2021 sollen rund 1.000 zusätzliche Stellen beim Staat geschaffen werden. Angesichts der zahlreichen Verpflichtungen, die die Regierung im Rahmen der sektoriellen Abkommen mit den CGFP-Fachverbänden eingegangen ist, bleibt abzuwarten, ob diese Posten alle besetzt werden können. Unklar ist zudem, wie viele Stellen aus der Vergangenheit noch offenstehen.
 
Beim Ausbau des E-Governement darf sich der Staat seiner sozialen Verantwortung nicht entziehen. Die CGFP pocht darauf, dass bei der fortschreitenden Digitalisierung stets der Mensch im Mittelpunkt steht. Eines der Hauptanliegen besteht darin, die Menschen durch eine entsprechende Umschulung für den digitalen Wandel fit zu machen.
 
Regelwerk für Telearbeit erforderlich
 
Anlässlich seiner Rentrée sociale befasste sich der CGFP-Nationalvorstand unter anderem auch mit einer verstärkten Nutzung des Homeoffice im öffentlichen Dienst. Sollte die Telearbeit über die Krise hinaus flächendeckend eingeführt werden, drängt sich ein verwaltungsübergreifender Rahmen auf, der in einem Gesetz oder in einer großherzoglichen Verordnung zur Geltung kommt. Dabei muss in Detailfragen den Besonderheiten einzelner Bereiche des Staatsdienstes Rechnung getragen werden. Keineswegs darf die Politik die Verantwortung auf die Verwaltungen abwälzen.
 
Der Aufruf der Regierung, verstärkt von zu Hause aus zu arbeiten, um die Infektionsketten zu sprengen, ist nachvollziehbar. Einzelne Verwaltungen weigern sich jedoch, ihren Mitarbeitern die Heimarbeit zu ermöglichen, obwohl ihr Job sich problemlos dafür eignen würde. Sollte diesbezüglich auf Verwaltungsebene keine Einsicht erfolgen, muss die Regierung eine härtere Gangart einlegen.
 
Gegen eine Erbschaftssteuer
 
In seiner jüngsten Sitzung erteilte der CGFP-Nationalvorstand einer Ausweitung der
Erbschaftsteuer eine klare Absage. Das Geld, mit dem das Erworbene erstanden wurde, ist bereits einmal besteuert worden. Problematisch ist zudem die Frage, ab welcher Summe ein möglicher Freibetrag entfallen soll. In jenen Ländern, die über eine Erbschaftssteuer in direkter Linie verfügen, stellen die generierten Einnahmen nur einen lächerlich geringen Bruchteil des Bruttoinlandproduktes dar, sodass sich unweigerlich die Frage über den Nutzen dieser Debatte stellt.
 
Der neuen Steuer auf Sprit, Gas und Heizöl kann die CGFP nach wie vor nichts Positives abgewinnen, da es sich hier um eine verkappte Abgabe handelt, die vorwiegend zulasten der Privathaushalte geht. Eine derartige Maßnahme wäre nur ansatzweise vertretbar, wenn auch Industriebetriebe finanziell Rechenschaft für ihre Unmengen von CO2-Ausstößen ablegen müssten. Außerdem stellt sich die Frage, ob diese Art der CO2-Steuer den erwünschten Lenkungseffekt beim Klimaschutz hat oder lediglich dazu dient, die Staatskasse aufzubessern.
 
Erfreut zeigt sich der Nationalvorstand, dass mit der Abschaffung der „Stock options“ sowie der höheren Besteuerung der „Fonds d’investissement spécialisés“ (FIS) im Immobilienbereich zwei langjährige CGFP-Forderungen erfüllt werden. Obwohl die FIS einer Reform unterzogen werden, bleibt noch reichlich Spielraum für Verbesserungen. Ab dem nächsten Jahr werden direkte und indirekte Einkünfte aus luxemburgischen Immobilien zu 20 % besteuert. Bei den Normalbürgern kann der Steuersatz jedoch jetzt schon doppelt so hoch sein.
 
Mit Bedauern stellt der CGFP-Nationalvorstand fest, dass sich Premierminister Bettel dem dringenden Wohnungsbauproblem nicht mehr Zeit gewidmet hat. Abgesehen von einer Handvoll punktueller Maßnahmen sind die berechtigten hohen Erwartungen nicht erfüllt worden.
 
Keine Sparpolitik
 
Die Bereitschaft der Dreierkoalition, auch in schwierigen Zeiten die Investitionen auf hohem Niveau zu halten, wird vom CGFP-Gremium ausdrücklich begrüßt. Eine starre Sparpolitik wäre gerade jetzt absolut kontraproduktiv. Der Dachverband aller öffentlich Bediensteten wirft zudem die Frage auf, ob nicht eine Reform des europäischen Stabilitätspakts angebracht wäre. Eine Möglichkeit könnte darin bestehen, nachhaltige öffentliche Investitionen für kommende Generationen bei der Berechnung der Staatsverschuldung auszuschließen.

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